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CO2-Reduktionsziele bleiben unverändert

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Nach einer Präsentation und einer Diskussion über die neuen Energieperspektiven und die neuen Aktionspläne des Bundesrates hat die Kommission die Differenzbereinigung betreffend die Totalrevision des CO 2 -Gesetzes vorgenommen (09.067 n Für ein gesundes Klima. Volksinitiative. CO 2 -Gesetz. Revision) .
Sie beantragt mit 14 zu 12 Stimmen hinsichtlich der Kompensation der CO 2 -Emissionen von Gaskraftwerken (Art. 19), sich dem Ständerat anzuschliessen. Damit müssen mindestens 70 Prozent der CO 2 -Emissionen im Inland kompensiert werden. Gleichzeitig beantragt die Kommission jedoch – ebenfalls mit 14 zu 12 Stimmen –, dass der Bundesrat diesen Anteil auf 20 Prozent senken kann, falls Kernkraftwerke vor 2020 vom Netz genommen werden müssen und dadurch die Stromversorgungssicherheit gefährdet wird. Eine Minderheit will, dass grundsätzlich 50 Prozent der Emissionen in der Schweiz zu kompensieren sind.

Mit 15 zu 11 Stimmen sprach sich die Kommission dagegen aus, dass der Bundesrat auf Treibstoffen eine CO 2 -Abgabe erheben kann (Art. 27). Eine erste Minderheit will diese Möglichkeit vorsehen, eine zweite wiederum möchte, dass der Abgabesatz der Genehmigung durch die Bundesversammlung unterliegt.
Was die Mittel zur Verminderung der CO 2 -Emissionen von Gebäuden (Art. 32) anbelangt, will die Kommissionsmehrheit dem Ständerat folgen und hierfür höchstens 300 Millionen Franken vorsehen. Eine Minderheit beantragt, für das Gebäudeprogramm wie vom Bundesrat vorgesehen maximal 200 Millionen Franken zur Verfügung zu stellen.

Nach Abschluss der Arbeiten hielt die Kommission fest, dass es mit der beim künftigen Klimarappen beschlossenen Flexibilisierung (Art. 23, vgl. Medienmitteilung vom 11. Mai 2011) und den für das Gebäudeprogramm vorgesehenen zusätzlichen Mitteln möglich sein sollte, die Emissionen in der Schweiz bis 2020 wie von den Räten beschlossen um 20 Prozent zu reduzieren. Deshalb lehnte sie mit 14 zu 12 Stimmen einen Antrag ab, wonach sich die Räte nochmals mit diesem Reduktionsziel befassen sollten.

Die Kommission tagt am 20. und 21. Juni 2011 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jacques Bourgeois (RL/FR) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern.

Bern, 21. Juni 2011 Parlamentsdienste

Quelle: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament

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