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Schweizer Franken: Die Kommission anerkennt den Handlungsbedarf

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Starker Franken, Folgen für die schweizerische Volkswirtschaft
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat sich mit Bundesrat Johann Schneider-Ammann über die wirtschaftlichen Auswirkungen des hohen Frankenkurses der letzten Monate unterhalten und liess sich dabei die möglichen Handlungsetappen des Bundesrates aufzeigen. Ein erstes Massnahmenpaket des Bundesrates wird dem Parlament in den nächsten Tagen vorgelegt.

Um sich ein umfassenderes und genaueres Bild von der Lage machen zu können, sprach die Kommission auch mit Thomas Jordan, dem Vizepräsidenten des Direktoriums der SNB.

Die Kommission begrüsst die Interventionen der SNB und ist der Ansicht, dass in der aktuellen Situation konkrete Massnahmen zugunsten der meist betroffenen Branchen bzw. Branchenbereiche notwendig sind. Allerdings will sie mit der Prüfung der entsprechenden Anträge, die von verschiedenen Kommissionsmitgliedern eingereicht wurden, abwarten, bis die Botschaft des Bundesrates vorliegt. Sollte sie die Massnahmen des Bundesrates für unzureichend erachten, wird sie nicht zögern, diesen Anträgen nachzukommen.


Verschiedene Geschäfte im Bereich des Bankenrechts

Mit 8 zu 2 Stimmen stimmte die Kommission dem Beschluss der WAK-N zu, der von der FDP-Liberalen Fraktion eingereichten parlamentarischen Initiative 10.449 Folge zu geben. Die Initiative will im neuen Bundesgesetz über die Amtshilfe festgehalten haben, dass der spontane sowie der automatische Informationsaustausch ausgeschlossen sind und die Herausgabe von Bankdaten nur im individuellen Amtshilfeverfahren erlaubt ist.

Zudem gab die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen der parlamentarischen Initiative 10.450 der FDP-Liberalen Fraktion Folge, für die sich bereits die Schwesterkommission des Nationalrates ausgesprochen hatte. Diese verlangt, dass im Bankengesetz für den Verkauf von Bankkundendaten ein qualifizierter Tatbestand der Berufsgeheimnisverletzung geschaffen wird. Dieser Tatbestand soll nicht nur als Vergehen sondern als Verbrechen klassifiziert sein und sowohl für Geheimnisträger als auch für Dritte gelten.

Ferner befasste sich die Kommission mit der in der vergangenen Frühjahrsession vom Nationalrat angenommenen Motion 09.3147 (Fraktion CEG), die den Bundesrat beauftragt, die Mängel des schweizerischen Rechts in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre von Bankkunden gegenüber Vertragspartnern von Doppelbesteuerungsabkommen zu beheben. Die Kommission nahm die Motion mit 11 zu 2 Stimmen an und sprach sich damit deutlich dafür aus, dass der Bundesrat genau festlegt, wo im Bereich des Bankgeheimnisses «Konzessionen» eingegangen werden dürfen.


10.3849 n Mo. Nationalrat (de Buman). Das Nationalgestüt sicher im Sattel
10.336 s Kt.Iv. JU. Langfristige Erhaltung des Nationalgestüts

Auslöser dieser beiden Geschäfte war die Botschaft zum Konsolidierungsprogramm 2012/2013 (10.075) vom 1. September 2010, in welcher der Bundesrat dem Parlament beantragte, den Bundesbeitrag an das Nationalgestüt per Ende 2011 zu streichen. Die Motion de Buman und die Initiative des Kantons Jura fordern eine Änderung des Landwirtschaftsgesetzes, welche langfristig den Betrieb und die Finanzierung eines Nationalgestüts durch den Bund vorsieht. In der Zwischenzeit wurde eine Motion von Ständerat Peter Bieri (10.3767. Gestüt als nationale Aufgabe), welche inhaltlich der Motion de Buman entspricht, an den Bundesrat überwiesen. Somit hat der Bundesrat bereits den Auftrag erhalten, in Richtung der beiden vorliegenden Geschäfte tätig zu werden. Die Kommission will Doppelspurigkeiten verhindern und beantragt ihrem Rat deshalb ohne Gegenstimme, die Motion abzulehnen und der Kantonsinitiative keine Folge zu geben.

09.510 n Pa.Iv. Bigger. Erhalt des Viehexportes aus der Schweiz. 2. Phase

Der Nationalrat hatte die Vorlage anlässlich der Sondersession im April mit 96 zu 62 Stimmen angenommen. Mit 98 zu 65 Stimmen wurde allerdings das qualifizierte Mehr nicht erreicht, welches benötigt wurde, um die Ausgabenbremse zu lösen.

Anlässlich der Sommersession hat die WAK des Ständerates ihrem Rat mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten. Entgegen diesem Antrag ist der Ständerat allerdings mit 22 zu 15 Stimmen auf den Gesetzesentwurf eingetreten und hat ihn zur Detailberatung zurück an die Kommission gewiesen. Die WAK-S beantragt ihrem Rat nun keine Änderungen an der Vorlage. In der Gesamtabstimmung wurde das Geschäft mit 4 zu 4 Stimmen (2 Enthaltungen) und Stichentscheid des Vizepräsidenten angenommen.

10.328 s Kt.Iv. VD. Milchproduktion
10.3472 n Mo. Nationalrat (Aebi). Milchmengensteuerung für marktgerechte Milchmengen
11.3013 s Mo. WAK-SR (10.3472). Unterstützung der Selbsthilfemassnahmen der Branchenorganisation Milch

Die Kommission hat Kenntnis genommen von der Situation im Zusammenhang mit den von der BO Milch am 3. Mai beschlossenen Massnahmen zur Entlastung des Milchmarktes. Diese konnten bis jetzt aufgrund einer Anfechtungsklage noch nicht umgesetzt werden. Nachdem die BO Milch am 15. August im Anschluss an ein Rechtsgutachten, das die Gesetzmässigkeit dieser Massnahmen bestätigte, entschieden hat, den Bundesrat um die Erteilung der Allgemeinverbindlichkeit zu ersuchen, fordert die Kommission den Bundesrat auf, diesem Gesuch rasch nachzukommen und sämtliche von der BO Milch beschlossenen Massnahmen für verbindlich zu erklären. Der Bundesrat hat in Aussicht gestellt, am 31. August zu entscheiden. Für den Fall, dass der Bundesrat den Vorschlag der Branchenorganisation Milch nicht vollumfänglich allgemein verbindlich erklärt, will die Kommission dem Delegiertenentscheid der Branchenorganisation mit einer Kommissionsmotion zum Durchbruch verhelfen. Sie hat deshalb bereits jetzt einen Auftrag für einen Motionsentwurf erteilt.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerat Konrad Garber (CEG, LU) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Bundesrat Johann Schneider am 25. August 2011 in Bern getagt.

Bern, 25. August 2011 Parlamentsdienste

Quelle: Schweizer Parlament

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