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Kommission prüft einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative der Hausärzte

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Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat sich ein zweites Mal mit dem zur Volksinitiative „Ja zur Hausarztmedizin“ (11.062 s) befasst und sprach sich grundsätzlich zugunsten eines indirekten Gegenvorschlags aus. Sie beauftragte das Departement des Innern, eine mögliches Massnahmenpaket zur Stärkung der Hausarztmedizin auszuarbeiten, das Massnahmen auf unterschiedlichen Ebenen und in verschiedenen Bereichen umfasst, dies auch im Sinne eines Masterplan, der möglichst rasch umgesetzt würde. Vorläufig offen gelassen wurde, ob auch der Weg eines direkten Gegenvorschlages (im Sinne eines Kompromisses) eingeschlagen werden soll. Die Kommission wird sich am 21. Mai 2012 wieder mit dem Geschäft befassen.

Mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, der Standesinitiative des Kantons Jura Transparenz im Bereich der sozialen Krankenversicherung (11.303 s) keine Folge zu geben. Die Initiative verlangte die Einführung einer für Versicherer und Leistungserbringer obligatorischen Datenbank, um die Entwicklung der Gesundheitskosten besser steuern zu können. Die Kommission ist der Meinung, dass bereits heute genügend Daten zur Verfügung stehen und eine neue Datenbank wohl weder mehr Transparenz noch Einsparungen bei der Krankenversicherung herbeiführen würde. Sie hielt zudem fest, dass die bundesrätliche Vorlage zur Aufsicht über die soziale Krankenversicherung der Kommission die bessere Gelegenheit bieten wird, für mehr Transparenz in diesem Bereich zu sorgen.

Mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission ihrem Rat, der Kt. Iv. Aargau. Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Änderung (11.309) keine Folge zu geben. Die Initiative will das Bundesgesetz über die obligatorische Krankenversicherung dahingehend ändern, dass die Erfüllung der Versicherungspflicht nicht nur an den Abschluss eines Versicherungsvertrages, sondern auch an die Bezahlung der Versicherungsprämien geknüpft ist. Ausschlaggebend für diesen Entscheid war insbesondere, dass die neuen Bestimmungen des KVG (Art. 64a) zum Problem der nicht bezahlten Prämien (09.425), die nach ausführlichen Beratungen von den Räten am 19. März 2010 verabschiedet wurden, erst seit dem 1. Januar 2012 in Kraft sind und mit ihnen noch keine Erfahrungen gesammelt werden konnten.

Die SGK-S beantragt einstimmig, die Motion des Nationalrates (Cassis) Eliminationsplan gegen die Masern gemäss Vorgaben der WHO (09.3046 n) abzulehnen, da diese inzwischen bereits erfüllt worden ist.

Nachdem die SGK-N der Initiative der SGK-S zur Sicherung der AHV-Finanzierung (11.430) nicht zugestimmt hatte, hat die SGK-S nun mit 7 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen, die Initiative zurückzuziehen. Sie unterstützt damit das Argument ihrer Schwesterkommission, wonach es zweckmässiger sei, diese Frage der Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung im Rahmen der angekündigten 12. AHV-Revision zu behandeln. Ausserdem weist die Kommission darauf hin, dass das Parlament mit der Motion 11.3113. Einführung von Fiskalregeln bei der AHV und bei der IV bereits einen Auftrag an den Bundesrat erteilt hat, in diesem Bereich tätig zu werden.

Die Kommission liess sich zum Verordnungsentwurf über die Datenübermittlung der Spitäler an die Versicherer im KVG konsultieren. Die gesetzliche Grundlage dazu wurde vom Parlament im letzten Dezember im Rahmen der Pa. Iv. Tarmed. Subsidiäre Kompetenzen des Bundesrates (SGK-NR) (11.429 n) präzisiert.

Die Kommission tagte am 16. Februar 2012 in Bern unter dem Vorsitz von Christine Egerszegi (FDP, AG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

Bern, 17. Februar 2012 Parlamentsdienste

Quelle: Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament

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