Stilllegung des Kernkraftwerks Fessenheim

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Nein zur Kantonsinitiative Basel-Stadt
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates lehnt eine Initiative des Kantons Basel-Stadt ab, die vom Parlament Unterstützung bei der Stilllegung des französischen Kernkraftwerks Fessenheim verlangt. Sie stellt fest, dass der Bund über keine internationalen rechtlichen Instrumente verfügt, um auf den Betrieb von Kernkraftwerken einzuwirken, die sich nicht auf Schweizer Boden befinden.

Ohne Gegenstimme beschloss die Kommission, einer Initiative des Kantons Basel-Stadt keine Folge zu geben (11.314). Die Standesinitiative verlangt vom Bund Unterstützung, um das AKW Fessenheim in Frankreich stillzulegen. Der Kanton hat bereits zahlreiche Versuche auf verschiedenen Ebenen unternommen, um seine Bedenken bezüglich der Sicherheit des AKW Fessenheim darzulegen und auf eine Stilllegung des Kernkraftwerks hinzuwirken, bevor er mit einer Initiative an die Bundesversammlung gelangte. Die Kommission zeigt Verständnis für die Bemühungen des Kantons Basel-Stadt zum Schutz der Bevölkerung. Sie stellt aber fest, dass die Schweiz über keine internationale gesetzliche Handhabe verfügt, um eine Stilllegung des französischen AKW zu bewirken. Den grundsätzlichen Anspruch an grösstmögliche Sicherheit beim Betrieb von Kernkraftwerken allerdings anerkennt die Kommission und begrüsst Bemühungen, die auf den Schutz von Mensch und Umwelt hinzielen. Der Bundesrat thematisiere zudem die Sorgen um die Sicherheit des Kraftwerkes bereits regelmässig mit Frankreich.

Deckung der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds für Kernanlagen unter Beobachtung
Die Kommission beantragt ihrem Rat ohne Gegenstimme, die Motion Fetz (11.4213 Atomfonds. Schluss mit mehrjährigen Unterdeckungen und mit Rückzahlungen) abzulehnen. Die Motion verlangt vom Bundesrat strengere Vorschriften für die Ein- und Rückzahlungen der Kernkraftwerkbetreiber beim Stilllegungs- und Entsorgungsfonds, damit eine Unterdeckung der Fonds verhindert werden kann. Gegenwärtig erarbeitet das Bundesamt für Energie (BFE) eine Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung, bei welcher die Anliegen der Motion geprüft werden sollen. Die Kommission möchte die Resultate der Abklärungen dazu abwarten und die Diskussionen in einem globalen Kontext erneut aufnehmen.

Kein zusätzlicher Handlungsbedarf bei der geplanten Entsorgung von radioaktiven Abfällen
Die Kommission beschloss ohne Gegenstimme, einer Standesinitiative des Kantons Bern keine Folge zu geben (11.315). Die Initiative fordert, das Problem der Entsorgung von radioaktiven Abfällen umgehend zu lösen. Die Kommission hält fest, dass die Arbeiten im Rahmen des Sachplans geologische Tiefenlager planmässig und termingerecht vorankommen. Zusätzliche Massnahmen würden die Umsetzung nicht beschleunigen. Die Sicherheit geniesse bei diesem Vorhaben erste Priorität, ist die Kommission überzeugt, und dem Verfahren müsse die angemessene Zeit für die Festlegung eines geeigneten Standorts eingeräumt werden. Es bestehe somit kein weiterer Handlungsbedarf.

Letzte Differenzen beim Gegenentwurf zur Landschaftsinitiative
Ferner hat sich die Kommission mit den Differenzen befasst, die weiterhin in der Vorlage zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (10.019) bestehen, welche als Gegenentwurf zur Landschaftsinitiative erarbeitet wurde. Sie hat beschlossen, sich bis auf einen Punkt – die neue, im März vom Nationalrat eingeführte Bestimmung zur Mehrwertabgabe – überall dem Nationalrat anzuschliessen. Die Kommission spricht sich dagegen aus, dass für die Bemessung der Abgabe der errechnete Planungsvorteil um den Betrag zu kürzen ist, der innert angemessener Frist für den Erwerb oder Bau einer selbstgenutzten landwirtschaftlichen, gewerblichen oder industriellen Ersatzliegenschaft verwendet wird. Sie hält unter anderem fest, dass diese detaillierte Regelung schwer umzusetzen ist und dass der Ertrag aus dieser Abgabe, der namentlich für Entschädigungszahlungen im Zusammenhang mit der Auszonung von Bauzonen verwendet werden soll, signifikant zurückgehen könnte.

Schliesslich beantragt die Kommission jeweils ohne Gegenstimme, drei vom Nationalrat abgeänderten Motionen zuzustimmen (11.3518 „Pumpspeicherwerke als Rückgrat der künftigen Stromversorgung“, 11.3462 „Tiefe Geothermie. Offensive“ und 11.3463 „Tiefe Geothermie. Schweizweite geologische Erkundung“). Im Übrigen hat sich die Kommission aufgrund des erhöhten Stromkonsums während der Kältewelle im Februar 2012 von der nationalen Netzbetreiberin swissgrid über die Versorgungssicherheit und Stabilität des Schweizer Stromnetzes informieren lassen.

Die Kommission hat am 22. und 23. März 2012 unter dem Vorsitz von Ständerat Didier Berberat (S/NE) in Bern getagt.

Quelle: Das Schweizer Parlament, www.parlament.ch

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