Kommission hält an ihrem Entwurf fest

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09.462n Pa.Iv. Lüscher. Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops
Der im Oktober 2011 von der WAK-N verabschiedete Vorentwurf zur Revision des Arbeitsgesetzes sieht vor, dass auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrsstrassen in Tankstellenshops Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch sonntags und in der Nacht beschäftigt werden dürfen, dies allerdings unter der Bedingung, dass deren Warenangebot in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist.

Der Bundesrat hat gemäss Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes zum Entwurf der Kommission Stellung genommen. Er stimmt der Revision des Arbeitsgesetzes zu, schlägt aber vor, den Entwurf in Bezug auf den Geltungsbereich zu ändern und die Formulierung «an Hauptverkehrsstrassen» mit der Formulierung « an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr » zu ersetzen, die auch in der geltenden Verordnung zum Arbeitsgesetz verwendet wird.

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 14 zu 10 Stimmen, an ihrem ursprünglichen Entwurf festzuhalten. Eine Minderheit beantragt, dem Bundesrat zu folgen, und eine weitere Minderheit beantragt, die Liberalisierung auf Autobahnraststätten zu beschränken.

09.456s Pa.Iv. Niederberger. Vereinfachungen bei der Besteuerung von Lotteriegewinnen
Die Kommission hat einstimmig einen Gesetzesentwurf angenommen, mit dem die Besteuerung von Gewinnen aus Lotterien und lotterieähnlichen Veranstaltungen vereinfacht wird. Bei der direkten Bundessteuer und bei der Verrechnungssteuer wird die Steuerfreigrenze von heute 50 auf 1000 Franken angehoben. Für die Einsatzkosten kann ein Pauschalabzug von 5% des Gewinns (maximal 5000.-) geltend gemacht werden. Die Kantone können die Höhe der Steuerfreigrenze und des Pauschalabzugs in ihren Steuergesetzen selber festlegen.

10.502n Pa.Iv. Sommaruga Carlo. Stopp dem Lohndumping und dem Missbrauch bei Unteraufträgen
Die Initiative will das öffentliche Vergaberecht ändern. Der Hauptunternehmer soll dafür haften, dass seine Subunternehmer die Arbeits- und Lohnbedingungen, die in Gesetz und Gesamtarbeitsverträgen festgeschrieben sind, einhält. Die Mehrheit der WAK-N beantragt ihrem Rat der Initiative keine Folge zu geben(17:8). Erstens, weil der Nationalrat eine Motion der WAK-N (11.4040), die die gleichen Ziele verfolgt, angenommen hat und zweitens, weil sie im Rahmen der Revision der Flankierenden Massnahmen zum Personenfreizügigkeitsabkommen entsprechende Anträge an ihren Rat stellt. (siehe Handout zur Pressekonferenz vom 27.März 2012 13.30)

11.447n Pa.Iv. Carobbio Guscetti. Kampf dem Lohndumping. Keine Löhne in Euro
Die Initiative will im Obligationenrecht ein Verbot von Löhnen in anderen Währungen als Schweizerfranken festlegen. Die Mehrheit der WAK-N beantragt ihrem Rat der Initiative keine Folge zu geben(17:8). Sie anerkennt die Gefahr von Lohndumping, wenn Grenzgänger in Euro entlöhnt werden. Trotzdem sieht die WAK-N keinen Handlungsbedarf, weil es sich um wenige Fälle handelt, die mit der speziellen Situation des Eurokurses im vergangenen Jahr verknüpft sind. Zudem biete das bestehende Recht dem Arbeitnehmer genug Schutz vor dem Arbeitgeber, der sein unternehmerisches Risiko auf ihn überwälzen will.

 

Quelle: Das Schweizer Parlament

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