Die neue Studie „Bausparmodell Schweiz“, die wissenschaftlich von Prof. Pascal Gantenbein von der Universität Basel begleitet wurde, beweist, dass 71% aller Bausparenden über ein steuerbares Einkommen von unter 100‘000 Fr. verfügen. In diese Kategorie fallen 85% aller Steuerpflichtigen des Kantons. Das Bausparen wird insbesondere von Familien mit Kindern in Anspruch genommen, die 44% aller Bausparer ausmachen. 38% der Bausparer sind ledig und 18% verheiratet ohne Kinder. Über 50% der Bausparer verfügen über kein steuerbares Vermögen, weitere 23% weisen ein steuerbares Vermögen unter 100’000 Franken aus. Die Behauptung der Bauspargegner, dass sich das Bausparen nur Leute mit Vermögen leisten könnten, entbehrt jeglicher wissenschaftlicher Grundlage.
Mehr Steuereinnahmen
Der Bund kann aufgrund des Bausparens mit zusätzlichen Mehreinnahmen von 22-26 Mio. Franken pro Jahr rechnen. Sämtliche Kantone und Gemeinden haben zusammengenommen Steuerausfälle von 6-9 Mio. Fr. jährlich zu tragen. In der Studie nicht berücksichtigt sind die zusätzlichen Erträge aus der Grundstückgewinnsteuer. Man kann daher für die Kantone und Gemeinden von einer „roten Null“ ausgehen.
Partout gegen Wohneigentum
Obwohl viele Persönlichkeiten der Bauspargegner selbst Wohneigentum besitzen, wollen sie dem Mittelstand das Wohneigentum verwehren. Die Behauptung, die Steuern müssten bei Einführung des Bausparens erhöht werden, ist schlichtweg falsch. Für die Bauspargegner haben alle oben erwähnten Fakten der Studie jedoch keine Bedeutung. Denn was nicht sein kann, darf nicht sein! Vielmehr soll mit Behauptungen Wohneigentum für den Mittelstand verhindert werden. Während die Zahlen der Studie nachgerechnet werden können und mithin transparent sind, bleiben die Argumente der Bauspargegner nicht nachvollziehbar und daher blosse Behauptungen. Zynisch ist auch, dass gerade die vom Ständerat aus Gründen der Steuerharmonisierung geforderte obligatorische Einführung der Bausparmöglichkeit auf Bundes- und Kantonsebene nun von den Bauspargegnern kritisch beurteilt wird.
Fazit
Trotz Verfassungsauftrag zur Wohneigentumsförderung gibt es in der Schweiz nach wie vor keine echte Förderung von Wohneigentum. Der Bund beabsichtigt, die Vorbezugsmöglichkeit der Pensionskassengelder für den Erwerb von Wohneigentum zu beschränken. Die HEV-Initiative setzt die in der Bundesverfassung verankerte und dringend nötige Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum sehr kostengünstig und effizient um. Die HEV-Initiative „Eigenen vier Wände dank Bausparen“ verdient daher am 17. Juni 2012 Ihr Ja an der Urne.
Quelle: HEV Schweiz