/

Bundesgericht weist Beschwerde der PubliGroupe ab und bestätigt die im März 2007 ausgesprochene Sanktion der Weko

1 min read

PubliGroupe nimmt das letztinstanzliche Urteil des Bundesgerichts mit Bedauern zur Kenntnis und schliesst ein bis auf die Jahre 1997-2001 zurückreichendes Kapitel endgültig ab. Damit geht auch eine über zehnjährige Phase der Unsicherheit zu Ende.

Allfällige Einflüsse auf den Markt wurden bereits durch die im Jahre 2005 abgeschlossene einvernehmliche Regelung und die auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzten Richtlinien vorweggenommen. Die Zahlung der Sanktion in der Höhe von CHF 2.5 Millionen hat keinen Einfluss auf das Ergebnis 2012, da bereits beim Abschluss 2010 im Anschluss an den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts entsprechende Rückstellungen vorgenommen wurden, nachdem dieses Gericht eine erste Beschwerde abgewiesen hatte.

PubliGroupe weist darauf hin, dass – in Anbetracht der Dauer des Verfahrens – sich der Entscheid auf Marktverhältnisse und eine Marktstellung von PubliGroupe stützt, welche beinahe ein Jahrzehnt zurückliegen und heute nicht mehr aktuell sind. Die Welt der Medien und der Werbung – besonders diejenige der Presse und darin eingeschlossen die Position von Publicitas im Umfeld der Pressewerbung – haben in jüngerer Zeit erhebliche Umwälzungen erfahren.

Die zukünftige Ausrichtung von Publicitas hat sich an den heutigen und zukünftigen Herausforderungen zu orientieren, die sich fundamental verändert. Publicitas befindet sich heute in einer Transformationsphase mit dem Ziel, die Rentabilität in der Pressevermarktung wieder herzustellen und die Online-Aktivitäten weiter zu beschleunigen.

Hintergrund:

Das Urteil geht zurück auf die Jahre 1997-2001 und auf eine im Jahre 2002 eröffnete Untersuchung.

In ihrem Entscheid vom 5. März 2007 hatte die Weko eine einvernehmliche Regelung genehmigt, welche zwischen dem Sekretariat der Weko und der PubliGroupe im Jahre 2005 betreffend der Grundsätze über die Kommissionierung von Berufsvermittlern für von Publicitas betreute Regie-Titel ausgehandelt worden war. Die vereinbarten Grundsätze dienten als Grundlage für neue Richtlinien über die Kommissionierung von Vermittlern. Die neuen Richtlinien waren mit Wirkung auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt worden.

Der Entscheid der Weko schloss eine im November des Jahres 2002 eröffnete Untersuchung ab. Trotz des Abschlusses einer einvernehmlichen Regelung wurde eine Verwaltungssanktion wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung der PubliGroupe-Gesellschaften auf dem Markt für die Vermittlung und den Verkauf von Inserate- und Werberaum in Printmedien verhängt. PubliGroupe hatte diesen Entscheid zunächst beim Bundesverwaltungsgericht angefochten, welches eine entsprechende Beschwerde 2010 abgewiesen hat. Das Bundesgericht hat heute diese Sanktion der Weko bestätigt und die Beschwerde von PubliGroupe abgewiesen.

Quelle: www.publigroupe.com

Write your comment

Previous Story

Politik will Verschuldung fördern

Next Story

Forbo International SA – Andreas Spreiter zum neuen CFO ernannt – Konzernleitung gestrafft

Latest News