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Bundesrätliche Energiestrategie unausgereift und teilweiser Stopp von Sanierungen

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Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Energiestrategie 2050 eröffnet. Einzige Überraschung: Bei den Steuerabzügen zielt die Strategie in die komplett falsche Richtung.

Mit 46% des inländischen Energieverbrauchs wird der Gebäudepark einmal mehr als Sündenbock im Energiebereich dargestellt. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen wird jedoch hauptsächlich auf den Wohnungsbau abgezielt und es wird vergessen, dass es noch andere Gebäude mit erheblich grösseren beheizten Flächen gibt. Zudem ist mit strengeren Standards für Alt- und Neubauten durch die Kantone zu rechnen. Nur am Rande werden die anderen Verbraucher wie die Mobilität oder die Industrie und Dienstleistung gestreift. Wenn in diesen Bereichen Massnahmen erwägt werden, dann lediglich solche, die auch wirtschaftlich verträglich, sprich auch ohne Gesetzesgrundlage rentabel umsetzbar sind.

Um den Gebäudeeigentümern Anreize für energetische Massnahmen zu geben, sollen die Fördermittel von aktuell 300 Mio Franken auf 600 Mio verdoppelt werden. Je nach Erträgen aus der CO2-Abgabe wird der Löwenanteil der Fördermittel jedoch durch die Kantone zu bestreiten sein. Gleichzeitig wurden die Förderbedingungen des Gebäudeprogramms in den letzten Jahres sukzessive so angepasst, dass nur noch für umfassende Gesamterneuerungen Beiträge gesprochen werden können.

In dieselbe Richtung geht jetzt auch die neue Steuervorlage. Zwar ist es zu begrüssen, dass Aufwendungen für Gesamtsanierungen über mehrere Jahre steuerlich abgezogen werden können. Durch die Hürde mittels energetischer Standards, die für einen Steuerabzug zu erreichen sind, werden Teilsanierungen, selbst wenn sie innerhalb einer langfristigen Strategie erfolgen, gänzlich ausgeschlossen. Ansgar Gmür: „Durch die Streichung der jährlichen Steuerabzüge bei Teilsanierungen, killt der Bundesrat viele Projekte sanierungswilliger Eigentümer und Eigentümerinnen.“ Fakt ist auch, dass den meisten Eigentümern das Geld fehlt, um umfassende energetische Erneuerungen total durchführen zu können. Selbst bei Förderungen muss der Wohneigentümer den grössten Teil der Sanierung selber berappen und das sind oftmals happige Summen!

Was es braucht, sind umfassende Beratung und Begleitung der Bauherrschaft in der Aufgezeigt wird, welche Massnahmen sinnvoll, ökonomisch und auf das entsprechende Objekt angepasst sind. Dies sichert eine langfristige, wirtschaftlich tragbare Verbesserung des Gebäudeparks Schweiz.

Quelle: HEV Schweiz

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