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Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA). Abkommen mit den Vereinigten Staaten Die WAK-S stimmt dem FATCA-Abkommen mit den USA zu

by Redaktion Schweiz.biz (pas)
30. April 2013
2 mins read

13.032 s Genehmigung und Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA). Abkommen mit den Vereinigten Staaten
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates hat an ihrer heutigen Sitzung das FATCA-Abkommen behandelt. Zu Beginn hat sie ein Hearing mit einer Auswahl der interessierten Kreise durchgeführt. Angehört wurden die Handelskammer Schweiz–USA, die Schweizerische Bankiervereinigung, der Schweizerische Versicherungsverband und der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte.

Die WAK-S hat die Problematik des eingeschränkten Handlungsspielraums der Schweiz im Zusammenhang mit FATCA angesprochen. Sie hat ausführlich über mögliche konkrete Auswirkungen einer Ablehnung des Abkommens auf die Schweizer Volkswirtschaft und den Finanzplatz Schweiz diskutiert. Weiter hat sie das Abkommen vor dem Hintergrund der Suche einer Lösung für die Regelung der Vergangenheit besprochen. Die Mehrheit der Kommission lehnt es aber mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung ab, eine solche Regelung abzuwarten.

Die Kommission hat schliesslich den Bundesbeschluss zur Genehmigung des Abkommens mit 6 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen und das Bundesgesetz zur Umsetzung mit 6 zu 2 bei 3 Enthaltungen angenommen. Eine Minderheit beantragt, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, ein Abkommen auszuhandeln nach dem sogenannten Modell 1, das den automatischen Informationsaustausch vorsieht.

Das Geschäft wird in der Sommersession im Ständerat beraten.

12.068 n Familieninitiative: Steuerabzüge auch für Eltern, die ihre Kinder selber betreuen. Volksinitiative
Im Weiteren hat sich die Kommission mit der Familieninitiative befasst. Diese verlangt die verfassungsrechtliche Garantie, dass Eltern, die ihre Kinder selber betreuen mindestens die gleichen steuerlichen Abzüge für die Kinderbetreuung vornehmen können wie Eltern, die ihre Kinder fremd betreuen lassen.

Dem Bundesrat und dem Nationalrat folgend, beantragt die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. In den Augen der Kommissionsmehrheit verstösst das Initiativanliegen gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. So würden nämlich Familien, bei denen Fremdbetreuungskosten anfallen, steuerlich wieder gleich hoch belastet wie Familien mit demselben Einkommen, die ihre Kinder jedoch selber betreuen. Dadurch käme es zu einer steuerpolitischen Begünstigung von einem bestimmten Familienmodell, welche erst 2009 mit der von den Räten verabschiedeten Revision des Steuerrechts (Bundesgesetz über die steuerliche Entlastung von Familien mit Kindern) aufgehoben worden sei.

Die Mehrheit hält ausserdem fest, dass die Annahme der Volksinitiative zu erheblichen Steuerausfällen führen würde. Sollte der heutige Maximalabzug in Höhe von 10?100 Franken für familienergänzende Kinderbetreuung wie vom Initiativkomitee gefordert auch für die Eigenbetreuung pauschal geltend gemacht werden können, hätte die Initiative Einbussen von bis zu 390 Millionen Franken bei der direkten Bundessteuer und von einer Milliarde Franken bei den kantonalen Steuern zur Folge.

Schliesslich weist die Kommissionsmehrheit darauf hin, dass es nicht sinnvoll wäre, einen Sozialabzug für Leistungen zu gewähren, die Steuerpflichtige nicht in Anspruch nehmen. Ebenso bleibe durch die Initiative ungeklärt, wie garantiert werden könnte, ob Kinder zu Hause auch tatsächlich betreut werden.

Eine Minderheit beantragt, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Sie vertritt die Auffassung, dass die Eigenbetreuung von Kindern ebenfalls mit Kosten und Aufwand verbunden ist und dies mit einem Sozialabzug honoriert werden sollte. Nach der Minderheit ist es gerade das aktuelle Recht, welches das Gleichbehandlungsgebot verletze, da jene Familien gesetzlich diskriminiert werden, die auf eine Einkommensquelle verzichten, indem sie ihre Kinder selbst betreuen.

Im Zusammenhang mit der Beratung der Volksinitiative hat die Kommission auch die Möglichkeit geprüft, dieser einen direkten oder indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Mit 7 zu 5 Stimmen hat sie jedoch beschlossen, von der Ausarbeitung eines Gegenvorschlags abzusehen.

Die Kommission hat am 30. April 2013 unter dem Vorsitz von Ständerat Konrad Graber (CVP, LU) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, Bundesrat Johann Schneider-Ammann und Staatssekretär Michael Ambühl in Bern getagt.

Quelle: Das Schweizer Parlament

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