Korrektur von Krankenkassenprämien – Kommission kommt den Kantonen entgegen

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Die Kommission hat die Diskussion über einen Ausgleich der in der Vergangenheit zu viel oder zu wenig bezahlten Krankenkassenprämien wieder aufgenommen und ist ohne Gegenstimme auf die Vorlage KVG. Änderung (12.026 s) eingetreten. Umverteilt werden sollen 800 Millionen Franken. Die Kommissionsmehrheit entschied grundsätzlich, dass sich folgende Akteure an der Finanzierung beteiligen sollen: erstens Versicherte in den Kantonen, in denen zu wenig Prämien bezahlt wurden, zweitens die Krankenkassen und drittens der Bund. Die betroffenen Versicherten müssten vorübergehend faktisch auf die Rückerstattung der CO2-Abgabe (50 Franken pro Jahr) verzichten. Die Kommission baut damit auf den Eckwerten auf, welche die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren (GDK) im April 2013 vorgeschlagen hatte. Die SGK-SR hat die Verwaltung beauftragt, bis nach der Sommersession die Details auszuarbeiten.

Mehrheit stimmt in der Gesamtabstimmung für die Zulassungsbeschränkung
Die SGK-SR hat die Detailberatung der Vorlage KVG. Teilrevision. Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung (12.092 ns) fortgesetzt. Die Kommission nahm die bereinigte Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Ausführlich wurde der Beschluss des Nationalrates gemäss „Antrag Ingold“ (Art. 55a Abs. 2 KVG) diskutiert. In einer ersten Abstimmung setzte sich mit 7 zu 6 Stimmen ein Antrag durch, wonach die vorausgesetzte Berufserfahrung an einer schweizerischen Weiterbildungsstätte von 5 Jahren (gemäss Nationalrat) auf 3 Jahre heruntergesetzt werden sollte. Schliesslich folgte die SGK-SR aber mit 7 zu 6 Stimmen der Fassung des Bundesrates, u.a. weil sie eine Verletzung der Prinzipien des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU vermeiden wollte. Mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung stimmte sie zudem gegen die vom Nationalrat eingefügte Verfallsfrist von Zulassungen (Abs. 5). Damit sollen der Bundesrat und die Kantone die Möglichkeit erhalten, die Befristung von Zulassungen flexibel zu regulieren. Ausserdem will sie, dass die Kriterien, welche für den Bedürfnisnachweis massgeblich sind, im Einvernehmen mit den Kantonen festgelegt werden (Abs. 3). Nachdem die Beratung der Vorlage gegenüber dem ursprünglichen Ziel des Bundesrates in Verzug geraten ist, beantragt die SGK-SR eine dringliche Inkraftsetzung auf den 1. Juli 2013.

Ergänzend zu diesen Anträgen beschloss die Kommission einstimmig eine Motion, mit welcher der Bundesrat beauftragt werden soll, bei der kommenden „2. Etappe“ der Regulierung der Zulassung unter anderem eine Lösung miteinzubeziehen, die vorsieht, dass der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen Einzelleistungstarife festlegt. Dabei soll zwischen Einzelleistungstarifen für Spezialärzte und für Grundversorger sowie nach Regionen differenziert werden.

Herkunft von Rohstoffen in Lebensmitteln nicht zwingend deklariert
Einstimmig ist die Kommission auf die Totalrevision des Lebensmittelgesetzes (11.034 n) eingetreten. Zuvor hatte sie je eine Vertretung der Kantone und Kantonschemiker, der Nahrungsmittel-Industrie und der Konsumentenschutzorganisationen angehört. In der Detailberatung beschloss sie folgende Anträge: Dusch- und Badewasser in öffentlichen Anlagen soll in der ganzen Schweiz einheitliche Qualitätsanforderungen erfüllen (einstimmig gemäss Bundesrat; Art. 5 Abs. 3 Bst. i). Die Herkunft von Rohstoffen in Lebensmitteln soll nicht in allen Fällen zwingend auf der Etikette angegeben werden, sondern nur dann, wenn der Bundesrat dies vorschreibt (10 zu 2 Stimmen; Art. 12 Abs. 1 Bst. d und Art. 13 Abs. 1 Bst.c). Bei den Deklarationsvorschriften  für Lebensmittel lehnt die Kommission die vom Nationalrat beschlossenen Bestimmungen als zu detailliert und kompliziert ab; sie beantragt mit klarer Mehrheit, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen (Art. 12). Schliesslich soll der Bundesrat Werbung für Lebensmittel, die sich an Kinder richtet, einschränken können (7 zu 5 Stimmen; Art. 14 Abs. 2bis). Die Kommission wird die Detailberatung nach der Sommersession weiterführen.

Für die vier Motionen „Rasche Volksabstimmung ohne Gegenvorschlag über die „Volksinitiative ‚für eine öffentliche Krankenkasse‘ (12.4123 n; 12.4157 n; 12.4164 n; 12.4207 n) ,  die alle am 20. März 2013 vom Nationalrat angenommen wurden, beantragt die SGK-SR mit 6 zu 5 Stimmen  Annahme.

Zudem fasste die Kommission folgende Beschlüsse:

  • Mit 9 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen unterstützt sie die Deplafonierung des Solidaritätsprozents in der Arbeitslosenversicherung (AVIG; 13.027 ns) .
  • Einstimmig befürwortet sie den Erlassentwurf zur Pa.Iv. Gilli. Erneute Verlängerung der kantonalen Zulassung von Arzneimitteln (12.471 n) , mit der die Zulassungen bis Ende 2017 verlängert werden sollen.
  • Einstimmig beantragt sie die Annahme der Mo. Nationalrat (Hardegger). Spitalinfektionen vermeiden. Gesetzliche Bestimmungen für Hygienemassnahmen (12.3104 n; Punkte 1,2 und 4) .
  • Sie beantragt mit 9 zu 1 Stimmen, die  Mo. SGK-NR. Neufestsetzung der Medikamentenpreise (12.3342 n) abzulehnen. Nachdem sich das Departement des Innern mit der Pharmabranche am 12. April 2013 über verschiedene strittige Punkte geeinigt hat, ist das Anliegen der Motion weitestgehend erfüllt.
  • Der Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt zur Verbesserung der Standortbedingungen für die forschende pharmazeutische Industrie (12.315 s) gab die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen keine Folge, da das Anliegen bereits in der Umsetzung ist.
  • Mit 6 zu 1 Stimmen und 3 Enthaltungen beantragt sie, die Mo. Nationalrat (SGK-NR). Qualitätssicherung in Pflegeheimen. Grundlagen für den Vergleich der Pflegequalität in den Alters- und Pflegeheimen schaffen (12.3333) abzulehnen.
  • Schliesslich gab sie der Petition Aktionsbündnis Psychische Gesundheit Schweiz. Psychische Gesundheit. Für uns alle – gegen Ausgrenzung 12.2037) einstimmig Folge und beschloss ein Kommissionspostulat.

Die Kommission tagte am 2./3. Mai 2013 in Bern unter dem Vorsitz von Christine Egerszegi (FDP, AG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

Quelle: Das Schweizer Parlament

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