Die Erhöhung der Zuschlagobergrenze für die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) wird helfen, die KEV-Warteliste zu reduzieren. Die Befreiung von stromintensiven Betrieben führt allerdings zu höheren Kosten für alle übrigen Verbraucher und ist im Sinne der Verursachergerechtigkeit abzulehnen. Diese Regelung führt grundsätzlich zu Marktverzerrungen, da damit besonders stromintensive Produkte quersubventioniert werden. Im Rahmen der Energiestrategie 2050 soll hier nachgebessert werden.
Die vorgesehenen Investitionsbeihilfen für kleine Photovoltaikanlagen unter 10 bzw. 30 Kilowatt Peakleistung (zwischen 10 und 30 Kilowatt besteht Wahlfreiheit) führt zu einer Ungleichbehandlung der bauwilligen ProduzentInnen. ExpertInnen gehen davon aus, dass rund ein Drittel des künftigen Solarstroms von Kleinanlagen unter 10 Kilowatt kommen wird – gerade diese werden jetzt aus der KEV ausgeschlossen und haben weniger finanziellen Anreiz, zu investieren. «Eine KEV ohne Ausnahmen und ohne Begrenzungen ist längerfristig die ideale Lösung.» meint SES-Projektleiter Felix Nipkow. «Heute sind wir froh, haben wir den Spatz in der Hand. Die Taube auf dem Dach lassen wir aber nicht aus dem Auge.»
Die SES fordert das Parlament auf, im Rahmen der Energiestrategie 2050 nochmals über die Bücher zu gehen und eine saubere Lösung auszuarbeiten: Ziel muss eine KEV für alle ProduzentInnen von erneuerbarem Strom ohne Benachteiligung der erwünschten dezentralen Stromproduktion aus Photovoltaik sein.
Quelle: Schweizerische Energie-Stiftung