Repower stark vom Ausgang der kantonalen Volksabstimmung vom 22. September 2013 betroffen

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Die politische Meinungsbildung ist Sache der politischen Parteien, der verschiedenen Komitees und letztlich der Bürgerinnen und Bürger. Im Rahmen der öffentlichen Diskussion liefert Repower Sachinformationen über das Projekt Saline Joniche, über die Unternehmensstrategie und die möglichen Auswirkungen eines für Repower negativen Abstimmungsausgangs.
Angesichts des Umstands, dass in den letzten Wochen in der Öffentlichkeit eine Reihe nicht durch Fakten gestützte Aussagen gemacht wurden und in der Bevölkerung offensichtlich Bedarf an zusätzlicher Grundlageninformation seitens Repower besteht, fühlen wir uns verpflichtet, einige Punkte nochmals aufzugreifen.

> Ein Projekt für Italien
Repower gehört in Italien zu den führenden Anbietern von Strom und Gas im Bereich des KMU-Segments und verkauft dort etwa sechs Mal mehr Strom als in der Schweiz. Das Italiengeschäft trägt rund die Hälfte zu Umsatz und Erträgen bei, ist für Repower also sehr wichtig. Um dieses Geschäft langfristig zu sichern, ist der Zugriff auf Eigenproduktion nötig; Repower setzt dabei auf einen Mix verschiedener Technologien. Die Beteiligung am geplanten Kohlekraftwerk Saline Joniche sichert Repower einen Teil der erforderlichen Energie – geplant ist eine maximale Beteiligung von 20 Prozent am künftigen Kraftwerk. Der Strom aus der geplanten Anlage ist also für den italienischen Markt und nicht für den Export etwa in die Schweiz bestimmt.

> Kompatibel mit der Umwelt und mit der Gesetzgebung
Kohlekraftwerke der neusten Generation sind nachweislich keine so genannte Dreckschleudern. Sie sind mit anderen gut geführten industriellen Anlagen vergleichbar und an strenge gesetzliche Grenzwerte gebunden, die selbstredend alle beachtet werden. Das künftige Kraftwerk Saline Joniche hält diese Grenzwerte nicht nur strikte ein, sondern unterschreitet sie deutlich.

Entsprechend liegt für die Anlage die Bestätigung der Umweltverträglichkeit seitens der zuständigen italienischen Behörden (Ministerpräsidium, Umweltministerium) vor. Ungefähr ein Drittel der vorgesehenen Investitionen dienen der Verminderung von Emissionen, das entspricht umgerechnet einem Betrag von rund 500 Millionen Franken. So sind beispielsweise alle Kohlekreisläufe geschlossen, womit keine Staubbelastung auftreten kann, und die Abgase werden so behandelt, dass die entsprechenden Grenzwerte deutlich unterschritten werden können.

> Rechtsstaatlichkeit ist sichergestellt
Das Projekt und die beteiligten Gesellschaften halten sich an alle gesetzlichen und bewilligungsrechtlichen Vorgaben. Die Rechtsstaatlichkeit aller Projektschritte ist sicher gestellt.
Besonderes Augenmerkt wird auch darauf gerichtet, den Risiken einer Verwicklung mit kriminellen Organisationen aus dem Weg zu gehen. Entsprechend halten sich sowohl die Projektgesellschaft SEI S.p.A. als auch Repower seit Projektbeginn an strenge Regeln. Diese umfassen unter anderem die Zusammenarbeit mit den behördlichen Anti-Mafia-Behörden, die Einhaltung strikter Verhaltensregeln, umfassende interne und externe Kontrollen und die genaue Dokumentation aller im Rahmen des Projektes getätigten Kontakte. Es gibt keine Hinweise von Versuchen einer Einflussnahme auf das Projekt von aussen.

> Repower von Initiative stark betroffen
Entgegen der Aussage aus dem Kreis der Befürworterinnen und Befürwortern der Volksinitiative ist Repower als marktwirtschaftlich agierende und einzige international tätige Energieunternehmung mit Sitz in Graubünden stark vom Ausgang der Volksabstimmung betroffen.

1. Repower hat sich in ihren Schlüsselmärkten einen sehr guten Ruf als zuverlässige Partnerin und innovative Projektentwicklerin geschaffen. Dazu muss im Interesse der weiteren Entwicklung der Unternehmung Sorge getragen werden. Eine Änderung der Verhaltensregeln während laufender Projektwicklungsverfahren würde selbst bei vorausgesetztem Respekt von den Schweizer Regeln der direkten Demokratie nur schwer verstanden: Tatsächlich wäre es rechtsstaatlich problematisch, Arbeiten nachträglich in Frage zu stellen, die im Einklang mit der geltenden Rechtsordnungen sowohl in Italien, in der Schweiz und in Graubünden aufgenommen und weit vorangetrieben wurden.

2. 120 von 450 Repower-Arbeitsplätzen in Graubünden sind direkt von der internationalen Tätigkeit der Unternehmensgruppe abhängig. Würde die Entwicklung einzelner Märkte (wie durch das Verbot einer Projektbeteiligung) behindert, hätte dies selbstredend auch Auswirkungen auf das Arbeitsplatzangebot von Repower. Dies umso mehr, als die Energiewirtschaft in Europa – nicht zuletzt wegen einer wachsenden staatlichen Regulierungsdichte – derzeit in einem äusserst schwierigen Marktumfeld steht, das nicht noch zusätzlich belastet werden sollte.

3. Es entstünde erheblicher finanzieller Schaden für Repower, der sich auch im Sitzkanton der Unternehmung niederschlagen würde. Immerhin wurden im Vertrauen an stabile Rechtsgrundlagen erhebliche Investitionen in die Projektentwicklung vorgenommen. Möglicherweise sähe sich die Unternehmung auch mit Forderungen seitens anderer Projektpartner konfrontiert.

4. Repower ist auf ausreichend unternehmerischen Spielraum angewiesen, um einen aktiven Beitrag an die Energiezukunft sowohl in Europa als auch in der Schweiz zu leisten. Innovative Projekte, Investitionen in erneuerbare Energien, partnerschaftliche Modelle und Beiträge an die Energiewende, an denen Repower mit Engagement und Überzeugung arbeitet, sind letztlich eingebettet in eine ausgewogene Unternehmensstrategie und eingebunden in die energiewirtschaftlichen und –politischen Realitäten in den einzelnen Märkten.

Repower begrüsst die engagierten Diskussionen rund um die Energiepolitik sehr. Leider wird dabei oft die ganzheitliche Sicht der Dinge ausser acht gelassen. Repower plädiert deshalb für eine sachliche Diskussion, die sich an den Fakten orientiert und ist gerne bereit, dazu auch in Zukunft ihren Beitrag zu leisten.

Source: Repower AG

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