Im Hinblick auf die anstehende Sanierung des Gotthard-Strassentunnels beantragt der Bundesrat mit der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet (13.077 s) gesetzlich festzuschreiben, dass eine zweite Tunnelröhre gebaut werden kann, diese aber nach der Sanierung nur einspurig betrieben werden darf. Damit soll der Alpenschutzartikel in der Verfassung gewahrt und eine finanziell und funktional sinnvolle Lösung gefunden werden, die auch den Anliegen des Kantons Tessin Rechnung trägt.
Nach Anhörung der Kantone und interessierter Verkehrsverbände hat die KVF des Ständerates eine erste Diskussion über die Vorlage geführt. Sie wird die Beratungen im Januar 2014 fortführen.
Quelle: Das Schweizer Parlament