Keine Kompromissbereitschaft bei der Differenzbereinigung zum Bürgerrechtsgesetz

1 min read

Die Kommission bleibt in der Differenzbereinigung zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes ( 11.022 n ) in allen wesentlichen Punkten der Linie des Nationalrats treu. Mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt sie ihrem Rat, an seinem Beschluss festzuhalten, dass Einbürgerungswillige bei der Gesuchstellung einen Aufenthalt in der Schweiz von zehn Jahren nachweisen müssen. Während eine Minderheit die Aufenthaltsdauer gemäss dem Willen des Ständerats und des Bundesrats auf acht Jahre senken will, fordert eine zweite Minderheit, diese Dauer gemäss dem geltenden Recht bei zwölf Jahren zu belassen. Weiter ist die Kommission nicht bereit, die Aufenthaltsdauer von Jugendlichen zwischen dem 10. und 20. Altersjahr weiterhin doppelt anzurechnen, wie dies der Ständerat und der Bundesrat vorschlagen. Mit 14 zu 10 Stimmen schlägt sie ihrem Rat vor, diese Bestimmung aus dem Gesetzestext zu streichen.

Auch bei den Anforderungen an die Sprachkenntnisse ist die Kommission zu keinen Kompromissen bereit. Mit 15 zu 8 Stimmen beantragt sie dem Nationalrat, das Integrationskriterium des Spracherwerbs so zu fassen, dass sich Einbürgerungswillige im Alltag in Wort und Schrift in einer Landessprache gut verständigen können. Während eine Minderheit lediglich gute mündliche Kenntnisse einer Landessprache voraussetzen will, verlangt eine zweite Minderheit, dass sich Einbürgerungswillige in der am Wohnort gesprochenen Sprache mündlich und schriftlich gut verständigen können.
Schliesslich beantragt die Kommission ihrem Rat mit 14 zu 8 Stimmen, an seinem Beschluss festzuhalten, im total revidierten Gesetz die Aufenthaltsdauer unter dem Titel einer vorläufigen Aufnahme nicht mehr anzurechnen. Der Nationalrat wird die Differenzen zum Ständerat voraussichtlich in der Wintersession beraten.

Kein Maulkorb für ausserparlamentarische Kommissionen
Mit 11 zu 11 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten spricht sich die SPK gegen eine parlamentarische Initiative aus, welche der Informationstätigkeit von ausserparlamentarischen Kommissionen engere Grenzen setzen will (13.439 n Pa.Iv. Rutz Gregor. Ausserparlamentarische Kommissionen. Aktivitäten der dezentralen Bundesverwaltung). Der Initiant und ein Teil der Kommission sind der Ansicht, dass ausserparlamentarische Kommissionen als Organe der dezentralen Bundesverwaltung nicht ohne Absprache mit den zuständigen Departementen kommunizieren sollten. In der Kommission setzte sich aber die Meinung durch, dass das in diesen Kommissionen vorhandene Expertenwissen den politischen Entscheidungsprozess durchaus bereichern kann. Sowohl Parlamentsmitglieder als auch Bürger und Bürgerinnen haben ein Interesse an einer vielfältigen Information aus verschiedenen Quellen. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass der Bundesrat die Kommunikation von ausserparlamentarischen Kommissionen bereits heute durch Verfügung regeln kann. Weitergehende Regelungen auf Gesetzesstufe sind also unnötig.

Zustimmung zur Revision des Publikationsgesetzes
Die SPK stimmt dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Primatwechsel von der gedruckten zur elektronischen Version der amtlichen Veröffentlichungen des Bundes (Bundesblatt, Amtliche und Systematische Sammlung des Bundesrechts) ohne Opposition zu (13.069 Bundesgesetz über die Sammlungen des Bundesrechts und des Bundesblatts. Änderung). Die Kommission präzisiert dabei aber mit 17 zu 2 Stimmen, dass der Bundesrat nicht in eigener Zuständigkeit auf die gedruckte Fassung verzichten kann.

Die Kommission tagte am 31. Oktober und 1. November 2013 unter dem Vorsitz von Nationalrat Ueli Leuenberger (G, GE) in Bern.

Source: Das Schweizer Parlament

Write your comment

Previous Story

Strom selber produzieren ist billiger als Strom kaufen

Next Story

Verschiebungen im Aktionariat von Nationale Suisse: Die Mobiliar erwirbt 7.8 % der Aktien

Latest News