Sicherheitspolitische Kommission spricht sich gegen ein nationales Vermummungsverbot aus

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Mit 7 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates ihrem Rat, die Motion Föhn 13.3520 „Vermummungsverbot im Strafgesetzbuch“ abzulehnen. Die Kommission betont, dass die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung in die Kompetenz der Kantone fällt. Eine Annahme der Motion würde die kantonale Polizeihoheit infrage stellen. Zudem weist die Kommission darauf hin, dass die Mehrheit der Kantone – insbesondere alle Kantone mit grösseren städtischen Agglomerationen – bereits entsprechende Gesetze erlassen hat. Der überwiegende Teil der Kommission sieht keine Gründe, die übrigen Kantone zu einer solchen Regelung zu zwingen, zumal sie keine generelle Kriminalisierung der Vermummung wünscht.

Die Anhörung einer Delegation der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren (KKJPD) und der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) hat gezeigt, dass die Durchsetzung von Vermummungsverboten in gewissen Fällen heikel ist und den Lagebeurteilungen der Polizei anheimgestellt bleiben soll. Das Problem der Vermummungen ist nach Ansicht des überwiegenden Teils der Kommission eine Frage der Durchsetzbarkeit des bestehenden Rechts, daran würde auch eine Reglung im Strafgesetzbuch nichts ändern. Vielmehr erwartet die Kommission, dass die bestehenden kantonalen Verbote konsequenter durchgesetzt werden.

Source: Das Schweizer Parlament

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