Nun stören sich die Firmen daran, dass sie gemäss dem Verordnungsentwurf des BFE die 20% in «knapp unwirtschaftliche Energieeffizienzmassnahmen» investieren sollen – sie hätten lieber nur sowieso sich lohnende Investitionen getätigt. Das ist stossend: Nebst der Tatsache, dass eine solche Regelung wohl kaum EU-kompatibel ist (Deutschland hat gerade ein EU-Verfahren am Hals wegen ähnlicher Begünstigungen der eigenen Wirtschaft), negiert die energieintensive Wirtschaft ihre Verantwortung gegenüber eines effizienten Stromeinsatzes und der Energiewende.
Die SES hat sich bereits bei der Ausarbeitung des Energiegesetzes (im Rahmen der PI 12.400) für eine weitergehende Regelung stark gemacht (siehe [1]): «Die nun noch weitergehende Befreiung stromintensiver Betriebe verletzt das Verursacherprinzip und führt mittelfristig zu unerwünschten Verzerrungen. Geschenke an die Industrie müssen letztlich alle anderen Konsumenten (Private, KMU, …) bezahlen.» Statt nur 20% sollten die von der Abgabe befreiten Betriebe 100% des Rückerstattungsbetrages für Effizienz- und Reduktionsmassnahmen einsetzen.
«Dass nun die beschenkten Firmen diese zweckgebundenen 20% in sich sowieso lohnende Effizienzmassnahmen investieren wollen, macht die ganze Übung lächerlich» meint Felix Nipkow, SES-Projektleiter. Gemäss Schätzungen des BFE kriegen die Firmen jährlich 55-70 Millionen rückerstattet. «Wer vom Staat Millionen geschenkt kriegt, sollte sich nicht noch beklagen, sondern mithelfen, das brachliegende Stromsparpotential zu heben.»
[1] SES-Stellungnahme zur parl. Initiative 12.400, 15.11.2013: http://www.energiestiftung.ch/aktuell/archive/2012/11/14/stellungnahme-zur-parl-initiative-12-400.html
[2] SES-Stellungnahme zur Änderung der Energieverordnung (EnV), 27.11.2013: http://www.energiestiftung.ch/aktuell/archive/2013/11/27/aenderung-der-energieverordnung-env.html
Quelle: Schweizerische Energie-Stiftung