Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz bereit für den Rat – Mehrheit für die Einführung der Eizellspende

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Die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur hat das Bundesgesetzes über die Vermittlung schweizerischer Bildung im Ausland  (13.052 s) ohne Änderungsanträge an den Nationalrat überwiesen. Während der Nichteintretensantrag mit 17 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt wurde, nahm die Kommission die Vorlage mit 18 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung an.

Im Gegensatz zur Beratung in der ständerätlichen Schwesterkommission (siehe Medienmitteilung vom 22.10.2013) waren die Positionen der Kommissionsmitglieder in Fragen der „Swissness“ und der Finanzierung besonders umstritten. So unterlag eine Minderheit mit dem Antrag, eine Mindestquote an Schweizer Schülern in den Schweizerschulen im Ausland im Gesetz festzuschreiben, mit 11 zu 12 Stimmen nur knapp. Mit 13 zu 11 Stimmen wurde zudem ein Antrag abgelehnt, der vorsah, bei der Anschubfinanzierung des Bundes für eine Schulgründung von der schweizerischen Trägerschaft vor Ort nicht mehr die Hälfte der Kosten zu verlangen, sondern eine angemessene, den örtlichen Gegebenheiten angepasste Mitfinanzierung.

Die Kommission hat sich zudem zum Antrag der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-S) geäussert, das Auslandschweizer-Ausbildungsgesetz in das Auslandschweizergesetz zu integrieren. Auch in diesem Punkt folgte die Kommission der Position des Ständerats und lehnte den Antrag einstimmig ab.
Die Initiative 12.487 Neirynck hat zum Ziel, die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen in Bezug auf die Keimzellspende zu beseitigen. Das geltende Fortpflanzungsmedizingesetz erlaubt die Samenspende – nicht aber die Eizellspende. Die Kommission teilt mehrheitlich die Auffassung des Initianten und gibt der Initiative mit 13 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung Folge. Sie will die Frage im Übrigen unabhängig von der Vorlage über die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik regeln.

Die Initiative 13.451 Quadranti bezweckt die Weiterführung und Weiterentwicklung der Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung nach dem 31. Januar 2015. Die Anstossfinanzierung ist eine Erfolgsgeschichte und die Kommission erachtet den Nutzen und die Nachhaltigkeit des Programms als erhaltenswert. Deshalb gibt sie der Initiative mit 13 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung Folge.

Die Kommission tagte am 16./17. Januar 2014 in Bern unter dem Vorsitz von Nationalrat Matthias Aebischer (SP/BE) und teilweise im Beisein von Bundesrat Alain Berset.

Quelle: Das Schweizer Parlament

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