Im Rahmen der am 17. Dezember 2010 von Nationalrat Jacques Bourgeois eingereichten parlamentarischen Initiative (10.538) hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates am 20. Mai 2014 einen Vorentwurf für eine Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) angenommen. Durch das Inkrafttreten der Revision des THG im Jahre 2010 wurde in der Schweiz das „Cassis-de-Dijon-Prinzip“ autonom eingeführt. Dadurch können bestimmte Produkte, welche in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR rechtmässig in Verkehr sind, ohne zusätzliche Auflagen ebenfalls auf den Schweizer Markt gebracht werden. Im Bereich der Lebensmittel gilt eine Sonderregelung, wonach die Anwendung des „Cassis-de-Dijon-Prinzips“ einer Bewilligungspflicht untersteht. Der vorliegende Gesetzesentwurf stellt für den Lebensmittelbereich eine Rückkehr zum alten System und somit den Ausschluss der Lebensmittel vom Geltungsbereich des „Cassis-de-Dijon-Prinzips“ dar.
Durch die vorgeschlagene Änderung des THG möchte die Kommissionsmehrheit einer Beeinträchtigung der hohen schweizerischen Qualitätsansprüche im Lebensmittelbereich entgegenwirken. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Aus ihrer Sicht stellt das Cassis-de-Dijon-Prinzip ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz dar.
Die Kommission schickt den Vorentwurf mit einem erläuternden Bericht bis am 29. August 2014 in die Vernehmlassung. Die Unterlagen zur Vernehmlassung können auf der Webseite der Bundeskanzlei (http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html) abgerufen werden.
Source:
Das Schweizer Parlament
3003 Bern
Schweiz
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