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Tierschäden in Mietwohnung

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Rund 30 % der Schweizer Haushalte haben mindestens ein Haustier, wobei Katzen und Hunde die grosse Mehrheit bilden. Nicht selten hinterlassen die Vierbeiner Wetzspuren an den Zimmertüren oder Kratzer im Parkett. Endet das Mietverhältnis und wird die Wohnung zurückgegeben, stellt sich die Frage nach der Haftung des Mieters.

Der Mieter muss dem Vermieter die Wohnung in ordnungsgemässem Zustand zurückgeben. Er haftet dem Eigentümer für Mängel, die auf vertragswidriges oder pflichtwidriges Verhalten des Mieters, der Mitbewohner, Gäste und Untermieter zurückzuführen sind. Darunter fallen auch Mängel, die aufgrund übermässiger Abnutzung der Wohnung entstanden sind.

Weisen die Wände und/oder das Parkett tiefe Kratzspuren auf, so ist von einer übermässige Abnutzung auszugehen und der Mieter muss für die Behebung des Mangels aufkommen. Dabei muss unterschieden werden, ob der Schaden repariert werden kann oder ob eine Ersatzanschaffung notwendig wird. Stehen die Reparaturkosten in einem angemessen Verhältnis zum Wert der Sache, so muss der Mieter grundsätzlich für die vollen Reparaturkosten aufkommen. Muss eine Sache ersetzt werden, so haftet der Mieter nicht für deren Neuwert, sondern lediglich für den von Alter und normaler Lebensdauer abhängigen Zustandswert.

Beispiel:
Die Lebensdauer eines Wandanstrichs beträgt gemäss paritätischer Lebensdauertabelle 8 Jahre. Geht man davon aus, dass das Mietverhältnis 4 Jahre gedauert hat, so muss der Mieter 50 % der Kosten für den neuen Anstrich übernehmen. Der Rest geht zu Lasten des Ver-mieters.

Springt eine Versicherung ein?
Schäden am Mietobjekt, die von Haustieren verursacht wurden, werden in der Regel durch die Privathaftpflichtversicherungen gedeckt. Es ist aber zu beachten, dass bei Haustierschäden unter Umständen ein erhöhter Selbstbehalt zur Anwendung gelangt. Massgebend sind immer die allgemeinen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Police.

Der Hauseigentümerverband Schweiz (www.hev-schweiz.ch) ist die Dachorganisation der schweizerischen Wohneigentümer und Vermieter. Der Verband zählt rund 320’000 Mitglieder und setzt sich auf allen Ebenen kon-sequent für die Förderung und Erhaltung des Wohn- und Grundeigentums in der Schweiz ein.

Source:
HEV Schweiz
Seefeldstrasse 60
Postfach
8032 Zürich
Schweiz
www.hev-schweiz.ch

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