Die Kommission hat die Detailberatung des Heilmittelgesetzes ( 12.080 ) weitergeführt. Sie beschloss dabei im Wesentlichen folgende Anträge:
- Meldet ein Pharmaunternehmen ein bekanntes Medikament zur Zulassung für eine neue Indikation an, sollen die entsprechenden Unterlagen 10 Jahre lang vor Nachahmern geschützt werden, wenn ein bedeutender klinischer Nutzen gegenüber bestehenden Therapien erwartet werden kann; für die verlängerte Schutzdauer soll – anders als vom Nationalrat beschlossen – nicht nur der Forschungsaufwand, sondern auch der therapeutische Nutzen ausschlaggebend sein (Art. 11b Abs. 2 und 2bis; einstimmig).
- Bei Arzneimitteln für seltene Krankheiten sollen Pharmaunternehmen kein befristetes Monopol (Marktexklusivität) erhalten, wie dies der Nationalrat beschlossen hatte. Die Kommission will so dazu beitragen, dass Patienten mit seltenen Krankheiten eine grössere Auswahl an Medikamenten haben. Um die Forschungsanstrengungen der Unternehmen zu honorieren, sollen aber deren Zulassungsunterlagen für „orphan drugs“ länger vor Nachahmern geschützt werden, und zwar generell 12 Jahre und bei Kinderarzneimitteln 15 Jahre (Art. 11b Abs. 4 und Art. 12a; 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung).Nachdem der Nationalrat Bestimmungen beschlossen hat, die den Patienten mehr Freiheit geben sollen beim Entscheid, ob sie ihr Medikament beim Arzt oder der Apothekerin beziehen, will die Mehrheit der SGK-SR den selbstdispensierenden Ärzten entgegenkommen. Zudem lehnt sie es ab, die Ausgestaltung der ärztlichen Rezepte detailliert im Gesetz zu regeln (Art. 26 Abs. 2bis, 3 und 4).
- Was die Versandapotheken betrifft, erachtet die Kommissionsmehrheit das geltende Recht als genügend präzise (Art. 27 Abs. 2 Bst. a; 9 zu 4 Stimmen).
- Nachdem ein erster Anlauf zur Verankerung einer Datenbank zur Überwachung des Antibiotikaeinsatzes bei Tieren im Nationalrat gescheitert war, suchte das Eidgenössische Departement des Innern mit den interessierten Kreisen eine breiter abgestützte Lösung, welche die Kommission einstimmig gutheisst (Art. 64a – Art. 64f).
- Die Verantwortung für die elektronische Publikation der Arzneimittelinformationen soll bei Swissmedic bleiben; die Kommission lehnt die vom Nationalrat beschlossene privatwirtschaftlich organisierte Lösung ab (Art. 67 Abs. 3-8; 7 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen).
Die Kommission führte eine erste Diskussion über das Thema der geldwerten Vorteile (Art. 57a – 57c) und beauftragte die Verwaltung im Hinblick auf die nächste Sitzung vom 17. November 2014 mit weiteren Abklärungen.
Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen
Die Kommission trat einstimmig auf die Vorlage zur Pa.Iv. Stärkung der Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen (Pelli) (11.457 n) ein. Ziel der Vorlage ist es, mit einer Reduktion der gesetzlichen Auflagen zu verhindern, dass patronale Wohlfahrtsfonds, die von den Arbeitgebern freiwillig alimentiert werden und Arbeitnehmende mit Ermessensleistungen unterstützen, wegen eines zu engen regulatorischen Korsetts immer mehr verschwinden. Zu einigen Fragen betreffend die Transparenzvorschriften und die Kompatibilität mit dem FATCA-Abkommen holt die Kommission noch Stellungnahmen ein.
Differenzen Medizinalberufegesetz
Die Kommission hat die Differenzen betreffend der Revision des Medizinalberufegesetzes MedBG (13.060 s) beraten und folgte in den meisten Punkten ohne Gegenstimme dem Nationalrat. Einzig zum Themenkomplex Sprachkompetenz für die Berufsausübung wird sie sich an der nächsten Sitzung einen neuen Vorschlag unterbreiten lassen.
Sozialcharta
Die Behandlung der Petition ACAT-Schweiz. Unterzeichnung und Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta ( 14.2023 ) hat die Kommission sistiert. Sie wartet die Anhörungen der APK zum „Bericht des Bundesrates über die revidierte Europäische Sozialcharta“ vom 2. Juli 2014 ab.
Die Kommission tagte am 23./24. Oktober 2014 in Bern unter dem Vorsitz von Liliane Maury Pasquier (SP, GE) und grösstenteils teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.
Source:
Das Schweizer Parlament
3003 Bern
Schweiz
www.parlament.ch