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Information über die Organspende soll verbessert werden

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Die Kommission hat die Beratungen der Teilrevision des Transplantationsgesetzes (13.029 s) abgeschlossen und den Gesetzesentwurf in der Gesamtabstimmung mit 23 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen, dies nachdem sie einige letzte Änderungsanträge beschloss. So will sie, dass die zuständigen Behörden die Bevölkerung künftig verstärkt für das Thema der Organspende sensibilisieren können und beantragt deshalb, den Artikel 61 betreffend die Information der Öffentlichkeit anzupassen: neu sollen Bund und Kantone auch den Bedarf an Organen sowie den Nutzen einer Spende für die Patientinnen und Patienten thematisieren, dies beispielsweise im Rahmen von Informationskampagnen. Die Kommission erhofft sich davon nicht zuletzt eine Steigerung der Spenderrate von Organen. Zudem beantragt sie, dass die Information der Öffentlichkeit die Möglichkeiten aufzeigen soll, den eigenen Willen bezüglich der vorbereitenden medizinischen Massnahmen im Zusammenhang mit Organspenden und der mit diesen verbundenen Risiken und Belastungen zu äussern (Art. 61 Abs. 2 Bst. a).

Mehr Kompetenzen für Pflegefachpersonen
Die Kommission hat den Vorentwurf zur Pa. Iv. Gesetzliche Anerkennung der Verantwortung der Pflege (Joder; 11.418) beraten und in der Gesamtabstimmung mit 19 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Ziel der Vorlage ist es, den Pflegefachpersonen mehr Kompetenzen zu geben. Neu sollen Pflegeheime, Spitex-Organisationen und selbstständig erwerbstätige Pflegefachpersonen gewisse Leistungen von der Krankenversicherung vergütet erhalten, ohne dass dafür eine ärztliche Anordnung benötigt wird. Es geht dabei insbesondere um Massnahmen der Grundpflege. Die für Ärzte geltende Regelung der Zulassungsbeschränkung soll gleichzeitig auf die Pflegefachpersonen ausgeweitet werden. In einem nächsten Schritt wird die Kommission den erläuternden Bericht für die Vernehmlassung beraten.

Beratung der Differenzen im Heilmittelgesetz aufgenommen
Die Kommission hat die Beratung der Differenzen zur Änderung des Heilmittelgesetzes (12.080 n) aufgenommen, die sie im Februar 2015 abschliessen will. Sie stellt ihrem Rat im Wesentlichen folgende Anträge:

  • Pharmaunternehmen, die Arzneimittel für seltene Krankheiten erforschen und auf den Markt bringen, sollen dafür mit einem befristeten Monopol belohnt werden. In den USA und in der EU habe sich dieses Instrument der Marktexklusivität bewährt, wurde argumentiert (Festhalten an Art. 12a; 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung).
  • Arzneimittel, die vergleichbar sind mit Medikamenten, die seit mindestens zehn Jahren in einem EU- oder Efta-Land auf dem Markt sind, sollen in der Schweiz vereinfacht zugelassen werden. Einstimmig beantragt die Kommission, bei der vereinfachten Zulassung weiter zu gehen als der Ständerat (Art. 14).
  • Mit 12 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung unterstützt die Kommission eine vom Ständerat neu aufgenommene Bestimmung, die verhindern soll, dass Arzneimittel aus der Schweiz im Ausland für Hinrichtungen verwendet werden (Art. 21).
  • Mit klaren Mehrheiten hält die Kommission daran fest, dass Ärzte grundsätzlich ein Arzneimittelrezept ausstellen müssen, damit die Patienten selbst bestimmen können, wo sie ein Medikament beziehen (Art. 26 Abs. 2bis, 3 und 4).
  • Was die Versandapotheken betrifft, will die Kommission im Gesetz ausdrücklich festhalten, dass ein ärztliches Rezept vor der Bestellung vorliegen muss (Art. 27 Abs. 2 Bst. a; 21 zu 1 Stimmen).
  • Im Kampf gegen Antibiotikaresistenzen unterstützt die Kommission einhellig die vom Ständerat eingeführten Bestimmungen über eine Antibiotikadatenbank in der Veterinärmedizin (Art. 64a – 64f).

Entgegenkommen an Adoptionseltern und Eltern
Die Kommission beantragt mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Pa. Iv. Romano. Einführung einer Adoptionsentschädigung (13.478 n) Folge zu geben. Für die Kommission ist es angezeigt, dass Eltern, die ein Kind adoptieren, Anspruch auf einen bezahlten Urlaub erhalten. Dieser begrenzte Zeitraum erlaube es Adoptionseltern und – kindern, sich aneinander zu gewöhnen und die Bindungen innerhalb der Familie aufzubauen.

Mit 14 zu 8 Stimmen beantragt die Kommission, der Pa.Iv. Pieren. Babysitting bis zu einem Jahreslohn von 3000 Franken wird von der Hausdienstarbeit ausgeschlossen (13.475 n) Folge zu geben. Die Mehrheit der Kommission anerkennt den Bedarf, Babysitting von bürokratischen Hürden zu befreien. Zu beiden Initiativen wird sich nun die SGK des Ständerates äussern.

Hingegen beantragt die SGK-NR, folgenden Initiativen keine Folge zu geben:

14.405 n Pa. Iv. Fehr Jacqueline. Verständliche Begriffe und bessere Information rund um Tiers payant, Tiers garant und Tiers soldant (mit 12 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen). Eine Gesetzesänderung sei nicht nötig, um eine klarere Information der Versicherten sicherzustellen, argumentierte die Kommissionsmehrheit.
14.406 n Pa. Iv. Fehr Jacqueline. Höchstlimite für Tiers garant (mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung). Die Kommissionsmehrheit zog in Betracht, dass nur vergleichsweise wenige Versicherte betroffen wären und sich bei der Umsetzung einer solchen Höchstlimite praktische Schwierigkeiten ergeben könnten.

Die Kommission tagte am 21./22./23. Januar 2015 in Bern unter dem Vorsitz von Guy Parmelin (SVP, VD) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

Source:
Das Schweizer Parlament
3003 Bern
Schweiz
www.parlament.ch

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