In einem Mitbericht an die SGK-N zur Reform der Altersvorsorge 2020 (14.088) fordert die FK, dass die Ausgaben des Bundes für die AHV nach der Reform nicht höher sind als heute. Zustimmung fand das zusätzliche Rüstungsprogramm 2015 (15.017).
Präsentiert wurde von der Finanzministerin die Botschaft sowie eine Nachmeldung zum Nachtragskredit II zum Voranschlag 2015 (15.042) betreffend Aufstockung von Krediten zur Linderung der Krisen in Syrien/Irak und am grossen Horn von Afrika.
Basierend auf einen Mitberichtsentwurf der zuständigen Subkommission befasste sich die FK im Rahmen des parlamentarischen Mitberichtsverfahrens mit der Reform der Altersvorsorge 2020 (14.088). Zentral für die Finanzkommission ist, dass der Bundeshaushalt nach der Reform der AHV nicht höher belastet wird als heute.
Im Voranschlag 2016 betragen die Ausgaben des Bundes für die AHV und die Ergänzungsleistungen zur AHV 9,113 Milliarden Franken. Die FK verzichtet darauf, der SGK konkrete Anträge zu stellen, wie diese finanzpolitische Zielsetzung erreicht werden kann, da die Frage der Finanzierung der AHV ein wesentliches Element der Reformvorlage bildet und somit von der federführenden Kommission zu behandeln ist.
Die FK macht im Mitbericht aber darauf aufmerksam, dass – sofern diese finanzpolitische Zielvorgabe nicht erfüllt wird – die Ausgaben für die AHV andere Aufgabengebiete wie z. B. Bildung und Forschung, Verkehr oder Landesverteidigung aus dem Bundeshaushalt verdrängen würden.
In Bezug auf die Frage, ob die Finanzierung eher mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer oder eher mit einer Erhöhung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge erfolgen solle, spricht sich die FK eher für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer aus.
Am wichtigsten ist für die FK jedoch, dass die Reform im Parlament oder bei einer allfälligen Volksabstimmung Zustimmung findet. Sollte sie scheitern, würde der Bundeshaushalt innert kürzester Zeit in grösste Schwierigkeiten geraten.
Dieser Zwang zum Erfolg der Reform muss in die Überlegungen bei der Beratung der Vorlage im Parlament einfliessen. Die Kommission unterstützte die aus der vorberatenden Subkommission stammenden Vorschläge mit 15 Stimmen (7 Enthaltungen).
In einem weiteren Mitbericht an die Sicherheitspolitische Kommission beriet die Kommission das zusätzliche Rüstungsprogramm 2015 (zu 15.017). Sie unterstützt die Vorlage des Bundesrates und lehnte mit 17 zu 6 Stimmen einen Antrag ab, den Kredit für die Werterhaltung des Lastwagens Duro I in der Höhe von 558 Millionen Franken um 250 Millionen Franken zu kürzen.
Für die Mehrheit ist der Bedarf ausgewiesen und die Beschaffung der beantragten Rüstungsgüter auch finanzierbar. Begründet wurde der Kürzungsantrag damit, dass aufgrund der schwierigen finanzpolitischen Ausgangslage der nächsten Jahre alle Aufgabengebiete des Bundes einen Sparbeitrag leisten müssten.
Die Armee könne davon nicht ausgenommen werden. Ablehnen würde die FK aber eine allfällige Aufstockung des Gesamtkredit.
Nachtrag II zum Voranschlag 2015 (15.042 ) und Motion zum Personalbestand
Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf präsentierte die Botschaft sowie eine Nachmeldung des Bundesrates vom 18. September 2015 zum Nachtrag II zum Voranschlag 2015 (15.042).
Der Bundesrat beantragt dem Parlament neben den in der Botschaft dargestellten 10 Nachtragskrediten in der Höhe von 258,8 Millionen Franken durch die erwähnte Nachmeldung auch zwei zusätzliche Nachtragskredite zur Linderung der Krisen in Syrien/Irak und am grossen Horn von Afrika in der Höhe von 31,2 Millionen Franken (siehe auch die Medienmitteilung des Bundesrates vom 18. September 2015).
Orientiert wurde die Finanzkommission, dass der Bundesrat der Finanzdelegation die Bewilligung dieses Nachtragskredites via Vorschuss gemäss Artikel 34 Finanzhaushaltgesetz und Artikel 24 Finanzhaushaltverordnung beantragt (siehe zu deren Entscheid auch die Medienmitteilung der Finanzdelegation vom 16. Oktober 2015).
Abgelehnt mit 13 zu 9 Stimmen (1 Enthaltung) wurde die Motion 15.3494, Bestand des Bundespersonals auf dem Stand von 2015 einfrieren. Der Ständerat hatte die von der ständerätlichen Finanzkommission eingereichte Motion in der Herbstsession 2015 mit 25 zu 14 Stimmen angenommen. Die Gründe für die Ablehnung waren unterschiedlicher Natur. Ein Teil der Kommission lehnt die Motion grundsätzlich ab, weil sie dafür keine Notwendigkeit sieht.
Verwiesen wurde zum einen auf die vom Bundesrat bereits ergriffenen Massnahmen, zum anderen wurde ins Feld geführt, dass der Bestand des Bundespersonals nicht stark gewachsen sei und für die Erfüllung der wachsenden Bundesaufgaben genügend Personal vorhanden sein müsse.
Ein anderer Teil der Kommission ist zwar der Meinung, dass der Personalaufwand des Bundes begrenzt werden müsse, der dafür vorgeschlagene Weg einer Plafonierung der Stellen jedoch das falsche Instrument sei. Der Bund steuere den Personalbestand über die bewilligten Kredite. Dazu liege ein bereits eingereichter Vorstoss vor. Zudem könne mit dieser Motion das Ausweichen auf externe Vergabe von Aufträgen und Beratungsmandate nicht unterbunden werden.
Es wurde ein Minderheitsantrag auf Annahme der Motion eingereicht.
Weitere Geschäfte
Die Kommission liess sich von der Eidgenössischen Finanzverwaltung den Bericht des Bundesrates über die Transparenz bei Spezialfonds und Spezialfinanzierungen in Erfüllung des Postulats Fischer Roland (13.4214) vorstellen. Die Kommission verdankte die gute Qualität des Berichts. Diskutiert wurde insbesondere der Einfluss der zunehmenden Anzahl von Fonds auf die Steuerbarkeit des Bundeshaushalts.
Vorgestellt wurde vom Vizedirektor der Eidgenössischen Finanzkontrolle schliesslich der Erläuterungsbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle über die Revision der Bundesrechnung 2014. Die Kommission diskutierte einige Detailfragen. Es ergibt sich für die FK kein grundsätzlicher Handlungsbedarf. Die Finanzkommission tagte am 15. Oktober 2015 unter der Leitung ihres Präsidenten, Leo Müller (CVP/LU), in Bern. Zeitweise anwesend waren Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf und Mitarbeitende ihres Departementes sowie der Vorsteher des VBS, Bundesrat Ueli Maurer.
Bern, 16. Oktober 2015 Parlamentsdienste
Sekretariat der Finanzkommissionen CH-3003 Bern
Finanzkommission des Nationalrates