Zurückhaltung gegenüber Vorschlägen zur Änderung des Parlamentsrechts Sekretariat der

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Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-SR) zeigt sich skeptisch gegenüber verschiedenen Vorschlägen zur Änderung des Parlamentsrechts, welchen die Schwesterkommission des Nationalrates bereits zugestimmt hatte.

Die Kommission ist der Ansicht, dass nicht aufgrund von Einzelfällen neue Regelungen geschaffen werden sollen. ​Mit 7 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen sprach sich die Kommission gegen den Vorschlag aus, die parlamentarische Behandlungsfrist von Volksinitiativen um ein weiteres Jahr verlängern zu können, falls die Mehrheit des Initiativkomitees das Einverständnis gibt ( 14.457 Pa.Iv. SPK-NR. Volksinitiativen. Verlängerung der Behandlungsfrist. )

Die Kommission erachtet es als problematisch, wenn ein nicht parlamentarisches Gremium Einfluss auf die Fristen des parlamentarischen Prozesses nimmt. Es liegt zudem im Interesse der Initianten und Initiantinnen, dass Volksinitiativen rasch behandelt werden.

Wenn der Wille des Parlamentes wirklich da ist, kann im Rahmen der heutigen Fristen ein Gegenentwurf erarbeitet werden. Eine Minderheit sieht im Vorschlag eine Verbesserung der Chancen, sinnvolle Kompromisslösungen ohne Zeitdruck zu finden.

Mit 6 zu 5 Stimmen und einer Enthaltung ebenfalls keine Mehrheit fand das Anliegen, dass Parlamentsmitglieder neu die jährliche pauschale Entschädigung für Personal- und Sachausgaben in der Höhe von derzeit 33‘000 Franken versteuern müssen ( 13.412 Pa.Iv. Leutenegger Oberholzer. Parlamentsentschädigung.Alle Bürgerinnen und Bürger steuerlich gleich behandeln. )

Die Steuerpflicht und die damit verbundene Möglichkeit der Geltendmachung von Gewinnungskosten würden zu einer Komplizierung des Systems führen. Die steuerfreie Pauschalentschädigung ist viel einfacher zu handhaben und kommt dadurch die öffentliche Hand kaum teurer zu stehen.

Die Minderheit ist jedoch der Ansicht, dass eine grundsätzliche Überarbeitung der heutigen Entschädigungsregelungen vorgenommen werden sollte.

Auch kein positives Echo fand der Vorschlag, dass in Zukunft die Koordinationskonferenz und nicht allein die beiden Ratspräsidenten entscheiden sollen, welchem Rat in umstrittenen Fällen Priorität für die erste Beratung einer Vorlage zukommen soll ( 14.461 Pa.Iv. Fraktion V. Bei wichtigen vom Bundesrat eingebrachten Beratungsgegenständen soll die Koordinationskonferenz den Erstrat bestimmen ).

Anlass für diese Forderung war die umstrittene Bestimmung des Erstrates für die Vorlage „Altersvorsorge 2020“ (14.088). Die Kommission ist der Ansicht, dass die Bestimmung des Erstrates primär aufgrund der Geschäftslast der Räte und ihrer Kommissionen erfolgen soll. Wenn die Koordinationskonferenz einbezogen wird, würde dieser Entscheid verpolitisiert und von Lobbyisten und Lobbyistinnen mitbestimmt.

Insbesondere sollten die Regeln nicht aufgrund eines Einzelfalls geändert werden. Die Kommission sprach sich mit 11 zu 1 Stimme gegen die Initiative aus.

Unbestritten war hingegen, dass die für die Behandlung von Gesuchen für die Aufhebung der Immunität von Behördenmitgliedern zuständigen Kommissionen dokumentiert werden und eine Kommissionsberatung verlangen können, wenn ihre Präsidenten oder Präsidentinnen ein ihrer Ansicht nach offensichtlich unhaltbares Gesuch direkt erledigen wollen. Die Kommission erachtet es als richtig, dass die zuständigen Kommissionen umstrittene Fälle behandeln können.

Der entsprechenden Initiative wurde einstimmig zugestimmt ( 15.425 Pa.Iv. Behandlung der Gesuche durch die Präsidenten beider Kommissionen ).

Unterlagen parlamentarischer Kommissionen: Klärung der Frage ihrer Öffentlichkeit Schliesslich hat die Kommission auch eine parlamentarische Initiative zum Parlamentsrecht aus den eigenen Reihen geprüft: Sie spricht sich für eine vertiefte Prüfung der Frage aus, ob in Zukunft für Unterlagen der Kommissionen ein Klassifizierungssystem vorgesehen werden soll. Sie spricht sich einstimmig für eine von Ständerat Thomas Minder (SH) eingereichte parlamentarische Initiative aus, gemäss welcher Kommissionsunterlagen so klassifiziert werden sollen, dass sekundäre Unterlagen veröffentlicht werden können ( 15.444 Pa.Iv. Parlamentarische Kommissionen. Öffentlichkeit der sekundären Unterlagen ).

Die Kommission stellt fest, dass unter Parlamentsmitgliedern Unsicherheiten bestehen, welche Dokumente sie weitergeben dürfen. Sie sieht deshalb Klärungsbedarf. Die Kommission hat auch Kenntnis genommen von der geplanten Informationsschutzgesetzgebung, welche ein Klassifizierungssystem verlangen wird.

Die Kommission möchte mit der Zustimmung zur parlamentarischen Initiative den Handlungsbedarf bekräftigen, ohne bereits einen bestimmten Lösungsvorschlag zu favorisieren. Volksabstimmungen: Keine Nachzählung bei sehr knappen Resultaten Nachdem die Räte erst gerade kürzlich anlässlich einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte entschieden haben, dass ein knappes Resultat bei einer Volksabstimmung allein kein Grund für eine Nachzählung sein soll, will sie nun diese Regelung nicht schon wieder ändern. Sie spricht sich mit 5 zu 4 Stimmen und einer Enthaltung gegen eine parlamentarische Initiative von Ständerat Thomas Minder (SH) aus, welche diese Nachzählung bei sehr knappen Resultaten fordert ( 15.461 Pa.Iv. Eidgenössische Volksabstimmungen. Nachzählung bei sehr knappem Ergebnis ).

Kenntnisnahme vom Bericht 40 Jahre EMRK-Beitritt der Schweiz: Erfahrungen und Perspektiven

Die Kommission hat Kenntnis genommen von einem Bericht des Bundesrates zu „40 Jahre EMRK-Beitritt der Schweiz“, welcher in Erfüllung eines Postulates von Ständerat Stöckli (BE) (13.4187) erstellt wurde. Der Bericht legt die Entwicklung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und deren Auswirkung auf die Schweiz dar. Er kommt zum Schluss, dass das Bekenntnis zur Konvention nicht daran hindere, diese Rechtsprechung weiterhin kritisch zu hinterfragen. Die Kommission hat dabei Fragen insbesondere aus ihrem Zuständigkeitsbereich erörtert, so z.B. die Frage des Verhältnis Völkerrecht-Landesrecht. Sie wird darüber dem Rat Bericht erstatten.

Vorlage für die erleichterte Einbürgerung der dritten Ausländergeneration soll vom neugewählten Parlament beraten werden Mit 21 zu 21 Stimmen bei einer Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten ist der Ständerat am 10. September 2015 auf die Vorlage betreffend eine Verfassungs- und Gesetzesrevision für eine erleichterte Einbürgerung der dritten Ausländergeneration eingetreten ( 08.432 Pa.Iv. Marra. Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen ).

Dies, nachdem die vorberatende SPK mit 7 zu 5 Stimmen beantragt hatte, auf die Vorlage nicht einzutreten. Die Kommission hat verschiedene offene Fragen diskutiert und entsprechende Aufträge an die Verwaltung erteilt, damit sich die nach den Wahlen neugewählte Kommission von Grund auf in die Problematik einarbeiten und die Detailberatung zuhanden des Rates vornehmen kann. Die Kommission tagte am 15./16. Oktober 2015 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Ständerätin Verena Diener Lenz (ZH, GL) in Zürich.

Bern, 16. Oktober 2015 Parlamentsdienste Auskünfte

Staatspolitischen Kommissionen CH-3003 Bern

www.parlament.ch

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