//

Ab Mitte 2021 keine EU-Anerkennung mehr für Schweizer Herkunftsnachweise (HKN)

2 mins read

Das BFE hat sich nun nach einer Umfrage bei Kraftwerksbetreibern, Branchenverbänden und Industrie entschieden, europäische HKN einseitig weiter anzuerkennen. Der Import – somit die Konkurrenz durch Billig-Wasserkraftzertifikate aus dem Ausland sowie aus Kohlestrom – bleiben bestehen, ohne entsprechende Exportmöglichkeit.

Der Handel mit Herkunftsnachweisen (HKN) auf Solarstrom weist seit Jahren Vor- und Nachteile auf. Mit langfristigen Verträgen kann er nützlich sein, hingegen stellt es andere vor grosse Unsicherheiten, welche auf der Investitionsseite die Langfristigkeit reduziert. Ab Mitte 2021 wird diese Situation verschärft. Die EU wird Schweizer HKN nicht mehr akzeptieren.

Ohne Stromabkommen kann die Schweiz aber ab Mitte 2021 keine Herkunftsnachweise (HKN) mehr ins europäische Ausland exportieren. Der Import soll aber weiterhin möglich. Das BFE hat sich nach einer Umfrage bei Kraftwerksbetreibern, Branchenverbänden und Industrie dagegen entschieden, europäische HKN nicht mehr anzuerkennen.

Der Verband unabhängiger Energieerzeuger VESE hingegen befürchtet bei dieser einseitigen Akzeptanz der HKN negative Auswirkungen auf die Erneuerbaren Energien in der Schweiz. Dies weil weiterhin ausländische Zertifikate in der Schweiz verwendet werden können, Schweizer Produzenten ihre Zertifikate aber nur noch im Inland absetzen können. Der Import – somit die Konkurrenz durch Billig Wasserkraftzertifikate aus dem Ausland – bleiben bestehen, ohne entsprechende Exportmöglichkeit. Eine mögliche Erklärung dafür ist der Wunsch eines Teils der Schweizer Strombranche, mit möglichst wenig (finanziellem) Aufwand ihren Kunden ein gutes grünes Gewissen zu verkaufen sowie die Tatsache, dass einige Schweizer Firmen nach wie vor dreckigen Kohlestrom zu Dumpingpreisen aus Deutschland kaufen wollen.

Der Druck auf die HKN-Preise wird auch Druck auf die Rückliefertarife ausüben. Das wird die Erträge der einheimischen erneuerbaren Energien schmälern und den Ausbau der Erneuerbaren noch mehr behindern. VESE teilt die Hoffnungen des BFE nicht, dass die vorgesehene Strommarktöffnung oder der «Green Default» daran etwas ändern. Durch den «Green Default» sollen Stromlieferanten verpflichtet werden, für die Grundversorgung ausschliesslich inländische HKN für erneuerbaren Strom einzusetzen. Das Parlament wird erst Mitte 2021 über «Green Default» debattieren, eine Inkraftsetzung ist frühestens 2024 vorgesehen. Die einseitige Kündigung der HKN-Anerkennung durch die EU gäbe der Schweiz jetzt schon die Möglichkeit, die für 2024 geplanten Änderungen sofort umzusetzen.

Diese einseitige Anerkennung der HKN ist den Zielen der Energiestrategie diametral entgegengesetzt. Die Energiestrategie fordert klar den Ausbau der inländischen erneuerbaren Stromerzeugung. Dies wird offensichtlich kaum dadurch erreicht, dass der kleine Schweizer HKN-Markt einer unsymmetrischen Konkurrenz durch den mehrfach grösseren europäischen HKN-Markt ausgesetzt wird. Stromversorgungsanlagen sind Infrastrukturprojekte, mit entsprechend langen Amortisationszeiten. Aufgrund fehlender Investitionssicherheit von PV-Anlagen konnten wir 2020 einige grosse Erzeugungsanlagen nicht realisieren. Denn das Investitionsrisiko, welches in erster Linie von der Stabilität der Rückliefertarife abhängt, ist von uns weder prognostizierbar noch beeinflussbar, erklärt Lucia Grüter, Präsidentin der Solargenossenschaft Optima Solar Solothurn und Vorstandsmitglied VESE dazu.

Stabile inländische Rahmenbedingungen sind notwendig, um den notwendigen Ausbau der Stromversorgung mit erneuerbaren Energien zu ermöglichen. «Durch die einseitige Anerkennung von HKN wird das Gegenteil erreicht, besser wäre es, einen minimalen, einheitlichen Rückliefertarif zu haben. Damit wäre es möglich, das Investitionsrisiko neuer Stromerzeugungsanlagen zu kalkulieren und basierend darauf dann einen Bauentscheid zu treffen», meint Grüter. VESE wird den Markt weiter beobachten und schon jetzt proaktiv auf die Verteilnetzbetreiber zugehen, damit diese von ihrer nach wie vor bestehenden Möglichkeit, den Strom zu Gestehungskosten abzunehmen, auch Gebrauch machen.

Quelle:
Verband unabhängiger Energieerzeuger VESE
www.vese.ch


Weitere Informationen:
The European Green Deal
In dieser Mitteilung der Europäischen Kommission wird der europäische Grüne Deal für die Europäische Union (EU) und ihre Bürgerinnen und Bürger vorgestellt.

Write your comment

Previous Story

TX Group investiert in digitalen Vermögensverwalter Selma Finance

Next Story

Tamedia steigert zahlende Leserschaft, getrieben durch starkes Digital-Wachstum

Latest News