Zulassungserleichterungen für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss: Bundesrat soll über die Bücher

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BERNE, 30.06.2011 Bundeshaus. 2011. Photo by Béatrice Devènes
BERNE, 30.06.2011 Bundeshaus. 2011. Photo by Béatrice Devènes

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates beantragt ihrem Rat, die Vorlage, welche eine erleichterte Zulassung zum Arbeitsmarkt für an Schweizer Hochschulen ausgebildete Ausländerinnen und Ausländer ermöglichen soll, an den Bundesrat zurückzuweisen. Dieser soll eine verfassungskonforme Lösung vorschlagen.

Die Vorlage zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG, 22.067), die vom Bundesrat in Erfüllung einer Motion dem Parlament unterbreitet wurde, hat eine erleichterte Zulassung zum Arbeitsmarkt für an Schweizer Hochschulen ausgebildete Drittstaatenangehörige zum Ziel, um so dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Nicht zuletzt aufgrund von Zweifeln an der verfassungsrechtlichen Grundlage der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen, hatte die SPK dem Ständerat beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten. Dieser trat jedoch in der vergangenen Sommersession auf die Vorlage ein, so dass sich die Kommission wieder damit befassen musste. Da die vom Bundesrat vorgeschlagene Ausnahme von den Kontingenten nach wie vor als verfassungsmässig problematisch und zudem als wenig wirksam beurteilt wird, beantragt die SPK dem Rat nun mit 11 zu 2 Stimmen die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat. Dieser soll nach einer verfassungskonformen Lösung suchen. Im Rückweisungsantrag sind beispielhaft einige Lösungsansätze aufgeführt (administrative Erleichterungen, erhöhte Vorhersehbarkeit im Bewilligungsverfahren und eine Verlängerung der Frist beim Inländervorrang). Der Bundesrat soll jedoch auch weitere Möglichkeiten prüfen, wobei auch eine Umsetzung auf Verordnungsstufe denkbar ist.

Nothilfe beziehende Personen im Asylbereich: Keine Änderungen notwendig

In der Frühjahrssession hat der Nationalrat eine Motion angenommen, wonach Asylsuchenden, welche gemäss früherem Asylrecht beurteilt worden sind und schon lange Nothilfe erhalten, eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden soll (21.3187 Mo. Ausserordentliche humanitäre Aktion für Nothilfe beziehende Personen aus altrechtlichen Asylverfahren). Die SPK des Ständerates spricht sich mit 9 zu 4 Stimmen gegen die Motion aus. Diese betrifft Personen mit einem rechtskräftig abgelehnten Asylgesuch beziehungsweise einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid, welchen die Rückkehr in ihren Heimatstaat zugemutet werden kann. Es wäre aus Sicht der Kommissionsmehrheit rechtsstaatlich bedenklich und würde auch das Rechtsgleichheitsgebot verletzen, wenn für eine bestimmte Gruppe von Personen pauschal eine Aufenthaltsbewilligung erteilt wird. In persönlichen Härtefällen sind heute schon Ausnahmen möglich und es kann im individuellen Verfahren eine Bewilligung erteilt werden. Es sollen auch keine Zeichen gegeben werden, dass sich Widerstand gegen eine Rückführung lohnt.

Eine Minderheit der Kommission ist der Ansicht, dass die Motion den Kantonen beachtliche Kostensenkungen erlaubt und die Integration von Personen, die voraussichtlich in der Schweiz bleiben, erleichtert hätte.

Schutzstatus S

Die Kommission hat sich über die Situation der Geflüchteten aus der Ukraine informieren lassen. Dabei hat sie sich insbesondere für deren Integration in den Arbeitsmarkt interessiert und erfahren, welche Massnahmen in Betracht gezogen werden können, um diese zu verbessern. Die Kommission hat sich auch vom Leiter der Evaluationsgruppe Status S, Urs Hofmann, alt-Regierungsrat AG, über deren Schlussbericht informieren lassen. Dieser Bericht kommt zum Schluss, dass sich die bestehenden Regelungen bewährt haben. Es wird von einer übereilten Anpassung des Status S abgeraten. Allenfalls mehr Sinn machen würde eine gesamthafte Überprüfung in Zusammenhang mit dem Status der vorläufigen Aufnahme. Es ist deshalb vorgesehen, dass die Evaluationsgruppe ihre Arbeit fortsetzen wird und diese Gesamtevaluation vornimmt. Sie soll Handlungsoptionen aufzeigen für gesetzliche Anpassungen.

Die Kommission hat am 22. August 2023 unter dem Vorsitz von Ständerat Mathias Zopfi (GL, G) in Bern getagt.


Quelle:
Die Bundesversammlung — Das Schweizer Parlament
ww.parlament.ch

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