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Die GPK-N stellt Verbesserungen bei der Administrativhaft im Asylbereich fest

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Parlamentsgebäude: Nationalratssaal
Parlamentsgebäude: Nationalratssaal

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat ihre Nachkontrolle zur Inspektion Administrativhaft im Asylbereich abgeschlossen. Sie kommt zum Schluss, dass ihre Empfehlungen weitgehend umgesetzt sind. Die GPK-N begrüsst insbesondere die erfolgreichen Bemühungen des Bunderates, die Inhaftierung von Minderjährigen zu vermeiden.

Die GPK-N hat im Rahmen ihrer 2021 eingeleiteten Nachkontrolle zur Administrativhaft im Asylbereich analysiert, inwieweit der Bundesrat die Empfehlungen umgesetzt hat, die die GPK-N in ihrem Inspektionsbericht «Administrativhaft im Asylbereich» von 2018 an ihn gerichtet hatte. Der genannte Bericht stützte sich auf eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK).

Hinsichtlich der Anordnung und des Vollzuges der Administrativhaft anerkennt die GPK-N die Bestrebungen des Bundesrates, eine Harmonisierung über Fachtagungen, Weisungen und einer Austauschplattform zu erreichen. Die GPK-N erwartet vom Bundesrat, dass er die bisherigen Bemühungen fortführt und im Rahmen seiner Kompetenzen eine weitergehende Vereinheitlichung anstrebt.

Die GPK-N stellt auch verschiedene Verbesserungen im Bereich der Inhaftierung von Minderjährigen und der Haftplätze für Minderjährige über 15 Jahren fest. Sie begrüsst die Bemühungen des Bundesrates, die Inhaftierung von Minderjährigen zu vermeiden. Die Kommission sieht die Beteiligung des Bundes an den Baukosten als geeignet und zweckmässig an, um auf die Errichtung angemessener Haftplätze für Minderjährige über 15 Jahren hinzuwirken.

In Bezug auf eine effiziente Datenverwaltung durch die Schaffung der notwendigen technischen Voraussetzungen betrachtet die GPK-N die Empfehlung als umgesetzt, indem die entsprechenden Verordnungsänderungen vorgenommen wurden. Auch die Empfehlung betreffend ein vollständiges, systematisches und effizientes Monitoring der angeordneten Administrativhaft erachtet die GPK-N als umgesetzt, indem bspw. neue Applikationen eingeführt wurden, die für mehr Transparenz sorgen.

Die Überarbeitung des Monitorings nach der vollständigen Einführung des Informationssystems eRetour im Jahr 2024 sowie die Erneuerung des ZEMIS-Gesamtsystems bis zum Jahr 2027 wird dann aufzeigen, inwiefern sich die Datenqualität in den Bereichen Wegweisungsvollzug und Administrativhaft noch verbessern und sich Effizienzgewinne einstellen werden.

Die GPK-N hat ihre Beurteilung dem Bundesrat zukommen lassen und beschlossen, ihre Nachkontrolle abzuschliessen. Sie wird im Rahmen ihrer regulären Oberaufsichtstätigkeit bei Bedarf auf die Entwicklungen im Bereich der Administrativhaft zurückkommen.

Die Kommission hat am 8. September 2023 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo (SP, LU) in Bern getagt.

Quelle:
Das Schweizer Parlament
www.parlament.ch

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