Die Kommission will auch nach dem Auslaufen der befristeten Massnahmen zugunsten der Zuckerproduktion gute Rahmenbedingungen für die Branche, damit der heutige Selbstversorgungsgrad mit einheimischem Zucker erhalten bleibt.
Die Kommission hat zwei Standesinitiativen der Kantone Thurgau und Bern beraten. Diese haben beide zum Ziel, den Selbstversorgungsgrad der Schweiz beim Zucker auf dem Niveau der letzten Jahre zu halten und Forschungsprojekte zugunsten eines ökologischen Zuckerrübenanbaus zu fördern. Die Kommission hat den beiden Initiativen mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge gegeben. Sie möchte die bis 2026 befristeten Massnahmen nicht einfach unverändert fortführen, aber der Branche Sicherheit geben und gewappnet sein für den Fall, dass der Selbstversorgungsgrad plötzlich absacken sollte.
Quelle:
Das Schweizer Parlament
www.parlament.ch
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