WBK-S stimmt Verlängerung des Gentech-Moratoriums zu

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Volk und Stände stimmten 2005 der Volksinitiative „für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft“ zu. Diese verlangt, dass in der Schweizer Landwirtschaft keine Pflanzen angebaut und keine Tiere gehalten werden dürfen, die gentechnisch verändert sind. Das Verbot wurde auf 5 Jahre begrenzt und gilt noch bis am 27. November 2010. Der vom Bun-desrat überwiesene Entwurf zur Teilrevision des Gentechnikgesetzes ( 09.056 Gentechnikgesetz. Änderung ) schlägt eine Verlängerung des Moratoriums für gentechnisch veränderte Organismen in der Landwirtschaft um weitere drei Jahre vor. Ausschlaggebend hierfür ist insbesondere, dass derzeit ein „Nationales Forschungsprogramm über Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen“ (NFP59) läuft, dessen Ergebnisse Mitte 2012 vorliegen sollen.
Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder findet sie es sinnvoll, den Forschern des Programms NFP59 die Möglichkeit zu bieten, ihre Arbeiten ohne politischen Druck weiterzuführen und rechtzeitig abzuschliessen. Auch teilt die Kommission die Auffassung des Bundesrates, dass mit einer Verlängerung des Moratoriums den Anliegen von Landwirtinnen und Landwirten, Konsumentinnen und Konsumenten aber auch dem Schutz der Biodiversität entsprochen werden kann. Die WBK-S ist aus diesen Gründen auf die Vorlage eingetreten und beantragt ihrem Rat ohne Gegenstimme, einer Verlängerung des Gentechnikmoratoriums zuzustimmen. Sie beantragt eine Ergänzung des neuen Artikels 37a im Gentechnikgesetz dahingehend, dass der Bundesrat zeitgerecht die Ausführungsbestimmungen zu erlassen habe.

Fünf Kantone (GE ( 08.312 ), BE ( 08.313 ), JU ( 08.333 ), NE ( 09.308 ) und FR ( 09.323 )) verlangen mittels Standesinitiativen ebenfalls eine Verlängerung des Moratoriums um mindestens 3 Jahre. Vertreter dieser Kantone wurden im Rahmen der Beratung der Vorlage von der Kommission angehört. Im Rahmen der Vorprüfung der erwähnten Standesinitiativen beschloss die Kommission einstimmig, ihren Entscheid über das weitere Vorgehen bis zur Schlussabstimmung über die Revision des Gentechnikgesetzes zu sistieren.

Nach der Behandlung des Hundegesetzentwurfs ( 05.453 n. Pa. Iv. Kohler. Verbot von Pitbulls in der Schweiz ) während der Sommersession 2009 im Nationalrat, nahm die WBK-S die Beratung der Vorlage auf. Sie würdigt die geleistete Vorarbeit, namentlich der Subkommission der Schwesterkommission. Allerdings stellt sie fest, dass zum überarbeiteten Gesetzesentwurf von den Kantonen keine aktuelle Stellungnahme vorliegt. Da das nationale Hundesgesetz Einfluss auf die kantonalen Gesetze haben wird und von den Kantonen ein Koordinationsbedarf erwartet werden kann, beschloss die Kommission vor einem Entscheid über Eintreten auf den Hundegesetzentwurf die Kantone zu konsultieren. Die WBK-S wird die Beratung der Vorlage Anfangs 2010 wieder aufzunehmen, dies nach Kenntnisnah-me der Haltung der Kantone zum vorliegenden Entwurf. Diese Entscheidung trifft die Kommission auch mit Blick auf die grossen Anstrengungen der Kantone, die sich im Rahmen ihrer jeweiligen Gesetzgebung mit dem Schutz der Menschen vor Gefährdung durch Hunde auseinander gesetzt haben.

Auf der Traktandenliste stand auch die Bereinigung der zum Nationalrat noch verbleibenden Differenzen im Kulturförderungsgesetz (07.043n) . Hauptbestandteile bildeten die Fragen der Kompetenzaufteilung zwischen der Stiftung Pro Helvetia und dem Bundesamt für Kultur (BAK) (Art. 20) sowie die Zuständigkeit für die Festlegung der strategischen Ziele der Stiftung Pro Helvetia (Art. 27o). Die WBK-S beschloss mit 12 Stimmen bei 1 Enthaltung, Pro Helvetia mit der Nachwuchsförderung zu beauftragen. Für den Bereich der musikalischen Bildung soll das BAK zuständig sein. Durchführung und Unterstützung von kulturellen Anlässen und Projekten obliegen dem BAK. Pro Helvetia soll hingegen auch Projekte, die be-sonders innovativ und geeignet sind, neue kulturelle Impulse zu geben, unterstützen können (Art. 14, Abs. 2 Bst. b). Die WBK-S hielt jedoch an ihrem Beschluss fest, dass der Bundesrat die strategischen Ziele der Stiftung Pro Helvetia festlegt, wobei er dabei auf ihre operative und künstlerische Freiheit achten soll. Die Vorlage wird nun zur Differenzbereinigung an den Ständerat überwiesen.

Als Kommission des Zweitrates beriet die WBK-S den Entwurf des Bundesbeschlusses über die Finanzhilfen an den Verein Memoriav in den Jahren 2010 – 2013 (09.046) . In der vergangenen Herbstsession hatte der Nationalrat den vom Bundesrat vorgeschlagenen Zahlungsrahmen von 14,1 Millionen Franken für die genannte Periode auf 12,8 Millionen Franken gekürzt. Die Kommission ging auf die Argumente beider Seiten ein und beschloss mit 7 zu 4 Stimmen, ihrem Rat Zustimmung zum Nationalrat zu beantragen. Eine Minderheit wird Zustimmung zum bundesrätlichen Entwurf beantragen.

Weiter behandelte die Kommission die Motion des Nationalrates Doping, das Umfeld der Sportlerinnen und Sportler bestrafen ( 07.3416 n ). Sie beschloss die Beratung dieser Motion zu sistieren und diese im Rahmen der Beratung des Sportförderungsgesetzes, das vor En-de Jahr vorliegen soll, zu behandeln.

Bern, 9. Oktober 2009 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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