Archiv für 03. Oktober 2007

Vignette für die Schweiz im Internet erhältlich

Mittwoch, 03. Oktober 2007

Autobahngebühr Schweiz
Die Benutzung der Autobahnen/Nationalstrassen mit Kraftfahrzeugen und Anhängern bis 3,5 t ist in der Schweiz seit 1985 abgabepflichtig. Die Jahresvignette kostet 26,50 Euro und gilt für 14 Monate: Vom 1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des nachfolgenden Jahres.

Verkaufsstellen:
Deutsche Post
Die Autobahnvignette für die Schweiz
Wer mit dem Auto in die Schweiz reisen möchte, benötigt für das gesamte Autobahnnetz eine Vignette. Vermeiden Sie die Wartezeiten an den Kassen der Grenzübergänge und bestellen Sie Ihre Vignette bequem von zu Hause aus. .Bezahlen können Sie per Kreditkarte oder per Lastschriftverfahren. Autobahnvignette online kaufen

Switzerland Travel Centre (STC)
Der STC bietet ebenfalls die Möglichkeit, die Schweizer Vignette bequem von zu Hause aus zu kaufen.

Weitere Informationen und Buchungen unter:

Weitere Verkaufsstellen:

Schweiz
In der Schweiz kann die Vignette bei Postämtern, Tankstellen Garagen und Geschäftstellen des Switzerland Travel Centre (TCS) sowie bei den regionalen Straßenverkehrsämter gekauft werden. An der Grenze ist sie bei allen Zollämtern erhältlich.

Ausland
Im Ausland ist die Vignette bei den meisten Automobilclubs, in Grenznähe zur Schweiz auch bei Autobahntankstellen sowie Kiosken erhältlich.

Automobilclubs:

Belgien

Dänemark

 

Deutschland

Finnland

Frankreich

Italien

Luxemburg

Österreich

Spanien

Anbringen der Vignette
Die Vignette ist am Fahrzeug wie folgt unmittelbar aufzukleben:

  • bei Kraftfahrzeugen muss die Vignette auf der Innenseite der Frontscheibe (am linken Rand oder hinter dem Innenrückspiegel angebracht werden)
  • bei Anhängern und Motorrädern an einem nicht auswechselbaren und leicht zugänglichen Fahrzeugteil

Beim Anbringen der Vignette ist zu beachten, dass sie direkt aufgeklebt werden muss; lediglich mit Klebstreifen, Folien oder anderen Hilfsmitteln angebrachte Vignetten werden nicht toleriert und gemäss den gesetzlichen Bestimmungen geahndet. Bei unsachgemäßer Behandlung, Zerstörung oder Verlust besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatz.

Übertragen der Vignette
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen kann die Vignette nur zusammen mit dem Fahrzeug übertragen werden, d.h. das Ablösen und Übertragen auf andere Fahrzeuge ist nicht gestattet. Abgelöste Vignetten verlieren ihre Gültigkeit.

Widerhandlung/Kontrolle
Das Fahren auf Nationalstrassen 1. und 2. Klasse ohne gültige Vignette bzw. mit einer missbräuchlich verwendeten Vignette wird mit einer Busse von 100 Franken bestraft. Zudem muss eine Vignette gekauft und am Fahrzeug angebracht werden.

Die Strafverfolgung im Landesinneren ist Sache der Kantone, diejenigen, die durch die Zollorgane an der Grenze festgestellt werden, verfolgt und beurteilt die Eidgenössische Zollverwaltung.

Das Fälschen von Vignetten (Fälschen amtlicher Wertzeichen) wird geahndet. Strafbar ist auch die Verwendung solcher Fälschungen. Zuständig für die Beurteilung ist die Bundesanwaltschaft.

Quelle: Redaktion Schweiz.biz

Bundespräsidentin Calmy-Rey empfängt Baden-Württembergs Ministerpräsidenten Oettinger

Mittwoch, 03. Oktober 2007

Im Zentrum des Treffens stand die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, welche die Schweiz und Baden-Württemberg weiter vertiefen wollen. Das eigens dafür vereinbarte Arbeitsprogramm sieht unter anderem eine mögliche Erleichterung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs, bessere Infrastrukturen und Verkehrsverbindungen auf Strasse und Schiene sowie die Vermeidung von LKW-Staus an den Grenzen vor.

Thema des Gesprächs mit dem baden-württembergischen Ministerpräsidenten Oettinger waren auch die Probleme im Zusammenhang mit dem Flughafen Zürich. Diese können die wirtschaftliche Entwicklung in der dynamischen grenzüberschreitenden Region behindern, weshalb es einen ganzheitlichen Lösungsansatz braucht, wie die Schweizer Delegation festhielt.

Die Schweiz und Baden-Württemberg sind als Nachbarn eng miteinander verflochten. Das deutsche Bundesland Baden-Württemberg ist einer der wichtigsten Handelspartner der Schweiz. Rund 35 000 deutsche Grenzgänger begeben sich täglich zur Arbeit in die Schweiz. Nach den Niederlanden ist die Schweiz die zweitgrösste Direktinvestorin in Baden-Württemberg.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Oettinger hielt sich am heutigen Tag der Deutschen Einheit für einen Auftritt in Bern auf. Im September 2006 war er in Stuttgart zu einem ersten Gespräch mit der EDA-Vorsteherin über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zusammen gekommen.

Quelle: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten