Autobahngebühr Schweiz
Die Benutzung der Autobahnen/Nationalstrassen mit Kraftfahrzeugen und Anhängern bis 3,5 t ist in der Schweiz seit 1985 abgabepflichtig. Die Jahresvignette kostet 26,50 Euro und gilt für 14 Monate: Vom 1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des nachfolgenden Jahres.
Verkaufsstellen:
Deutsche Post
Die Autobahnvignette für die Schweiz
Wer mit dem Auto in die Schweiz reisen möchte, benötigt für das gesamte Autobahnnetz eine Vignette. Vermeiden Sie die Wartezeiten an den Kassen der Grenzübergänge und bestellen Sie Ihre Vignette bequem von zu Hause aus. .Bezahlen können Sie per Kreditkarte oder per Lastschriftverfahren. Autobahnvignette online kaufen
Switzerland Travel Centre (STC)
Der STC bietet ebenfalls die Möglichkeit, die Schweizer Vignette bequem von zu Hause aus zu kaufen.
Weitere Informationen und Buchungen unter:
Weitere Verkaufsstellen:
Schweiz
In der Schweiz kann die Vignette bei Postämtern, Tankstellen Garagen und Geschäftstellen des Switzerland Travel Centre (TCS) sowie bei den regionalen Straßenverkehrsämter gekauft werden. An der Grenze ist sie bei allen Zollämtern erhältlich.
Ausland
Im Ausland ist die Vignette bei den meisten Automobilclubs, in Grenznähe zur Schweiz auch bei Autobahntankstellen sowie Kiosken erhältlich.
Automobilclubs:
Belgien
Dänemark
Deutschland
Finnland
Frankreich
Italien
Luxemburg
Österreich
- Auto-, Motor- und Radfahrerbund – Bundesorganisation (ARBOE)
- Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring Club
(ÖAMTC)
Spanien
Anbringen der Vignette
Die Vignette ist am Fahrzeug wie folgt unmittelbar aufzukleben:
- bei Kraftfahrzeugen muss die Vignette auf der Innenseite der Frontscheibe (am linken Rand oder hinter dem Innenrückspiegel angebracht werden)
- bei Anhängern und Motorrädern an einem nicht auswechselbaren und leicht zugänglichen Fahrzeugteil
Beim Anbringen der Vignette ist zu beachten, dass sie direkt aufgeklebt werden muss; lediglich mit Klebstreifen, Folien oder anderen Hilfsmitteln angebrachte Vignetten werden nicht toleriert und gemäss den gesetzlichen Bestimmungen geahndet. Bei unsachgemäßer Behandlung, Zerstörung oder Verlust besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatz.
Übertragen der Vignette
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen kann die Vignette nur zusammen mit dem Fahrzeug übertragen werden, d.h. das Ablösen und Übertragen auf andere Fahrzeuge ist nicht gestattet. Abgelöste Vignetten verlieren ihre Gültigkeit.
Widerhandlung/Kontrolle
Das Fahren auf Nationalstrassen 1. und 2. Klasse ohne gültige Vignette bzw. mit einer missbräuchlich verwendeten Vignette wird mit einer Busse von 100 Franken bestraft. Zudem muss eine Vignette gekauft und am Fahrzeug angebracht werden.
Die Strafverfolgung im Landesinneren ist Sache der Kantone, diejenigen, die durch die Zollorgane an der Grenze festgestellt werden, verfolgt und beurteilt die Eidgenössische Zollverwaltung.
Das Fälschen von Vignetten (Fälschen amtlicher Wertzeichen) wird geahndet. Strafbar ist auch die Verwendung solcher Fälschungen. Zuständig für die Beurteilung ist die Bundesanwaltschaft.
Quelle: Redaktion Schweiz.biz
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