Voranschlag 2008 der Eidgenossenschaft nur mit geringfügigen Änderungen verabschiedet

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In den vergangenen zwei Monaten wurde in den Subkommissionen der Voranschlag 2008 sowie der Nachtrag II zum Voranschlag 2007 vorberaten. Die Berichterstattung und Beschlussfassung in der Gesamtkommission erfolgte in Anwesenheit der zuständigen Departementsvorsteherinnen bzw. Departementsvorsteher.

Voranschlag 2008 mit geringfügigen Anpassungen

Aufgrund des aktuellen Planungsstandes und im Einverständnis mit den betroffenen Gerichten, hat die Kommission bei einzelnen Rechnungspositionen leicht tiefere Beträge eingesetzt. Bei den sich auf das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie beziehenden Anträge handelt es sich um die budgetneutrale Umwandlung von Sach- zu Personalkrediten. Die Kommission kommt zum Schluss, dass bei den nun seit mehreren Jahren über Sachkredite finanzierten rund 30 Stellen die Befristung nicht mehr gegeben ist. Dies nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der BFI-Botschaft 2008 – 2011 und der vom Parlament beschlossenen höheren Wachstumsrate im Bildungsbereich.

Ebenfalls gutgeheissen wurde von der Kommission die Nachmeldung des Bundesrates vom 28. September 2007 betreffend die Naturgefahrenprävention. Sie ist die Ausgangslage für drei beim Bundesamt für Umwelt gestellte Anträge, welche zu einer Erhöhung der Zahlungskredite für das Jahr 2008 von insgesamt 20 Mio. Franken. Gleichzeitig wird auch die Erhöhung der zugehörigen Verpflichtungskredite für die Jahre 2008 – 2011 im Umfang von insgesamt 212 Mio. Franken beantragt.

Zusätzliche Mittel im Nachtrag II zum Voranschlag 2007 beantragt

Intensive Diskussionen führte die Kommission beim Bundesamt für Kultur sowie beim Bundesamt für Umwelt. Beide Ämter weisen auf finanzielle Schwierigkeiten hin, die die Kantone primär auf die Umsetzung der Neugestaltung des Finanz- und Lastenausgleichs (NFA) per 1.1.2008 zurückführen. Nach eingehenden Diskussionen kommt die Finanzkommission zum Schluss, dass die Ursachen der aktuellen Problemstellungen nicht in einem direkten Zusammenhang mit der Einführung der NFA stehen, weshalb eine ämterbezogene und individuelle Beurteilung der dargelegten finanziellen Engpässe angezeigt ist. Aus den Darstellungen der zuständigen Subkommissionen sowie der Verwaltungsvertreter folgert die Kommission, dass dem Rat in beiden Fällen ein Antrag um Erhöhung der Mittel für das laufende Jahr im Umfang von je 20 Mio. Franken zu beantragen ist.

Die Kommission tagte am 12. und 13. November 2007 in Bern unter Anwesenheit des Finanzministers.

Quelle: Das Schweizer Parlament

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