Einheitliche Regelungen für alle Kantone

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Mensch und Tier sollen vor Verletzungen durch Tiere, die vom Menschen gehalten werden, geschützt werden. Wie der Nationalrat will auch die WBK-S eine Verankerung dieser Schutzbestimmung in der Bundesverfassung und stimmte dem Entwurf des Bundesbeschlusses zu. Gestützt auf diesem Grundsatz gestaltet sich der Entwurf des nationalen Hundegesetzes ( 05.453 Pa. Iv. Kohler. Verbot von Pitbulls in der Schweiz ). Dieser Gesetzesentwurf hat die Kommission zu Ende beraten und an den Ständerat zur Behandlung überwiesen.

Der vom Erstrat angenommene Erlassentwurf fand in vielen Punkten die Zustimmung der WBK-S. So lehnt auch sie die Festlegung einer verbindlichen Rassen- oder Rassentypenliste ab. Der Bundesrat soll jedoch für die Haltung potenziell gefährlicher Hunde eine Haltebewilligung vorschreiben können.

Art. 13 des vom Nationalrat überwiesenen Gesetzesentwurfs räumt den Kantonen die Möglichkeit ein, weitergehende Vorschriften zum Schutz der Menschen und der Tiere vor Gefährdungen durch Hunde zu erlassen. Diese Bestimmung war Gegenstand einer eingehenden Diskussion in der WBK-S. Im Rahmen einer vorgängigen Befragung bei den Kantonen wurde der Kommission von 22 Kantonen mitgeteilt, dass aus ihrer Sicht eine Koordination der kantonalen Hundegesetze nicht oder nur schlecht möglich sei. 17 Kantone zeigten Bereitschaft, auf weitergehende, abweichende und/oder ergänzende kantonale Lösungen zu verzichten, falls die Räte einem nationalen Hundegesetz zustimmen würden. Mit 4 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschloss die WBK-S deshalb, dass die Kantone über die in Art. 13 gemäss Nationalrat gegebene Möglichkeit nicht mehr verfügen sollen. Einige Ausnahmen dieser Einschränkung sollen weiterhin möglich sein, wie bspw. die Bezeichnung von Hundeverbotszonen, die Signalisierung von Orten im öffentlichen Raum wo eine Leinenpflicht gelten soll oder die Erteilung einer Bewilligung für die Umplatzierung eines auf Schärfe abgerichteten Hundes. Mit 8 zu 1 Stimmen sprach sich die Kommission dahingehend aus, dass bereits im Art. 1 festgelegt wird, dass das Hundegesetz auch bezweckt, einheitliche Vorschriften für alle Kantone zum Schutz von Menschen und Tieren vor Gefährdungen durch Hunden zu schaffen.

Weiter soll der Bundesrat vorschreiben können, dass Hunde bestimmter Rassetypen nur in Zuchtstätten, die vom Kanton bewilligt und registriert sind, gezüchtet werden dürfen. Neu sind auch Polizei und Strafuntersuchungsbehörden verpflichtet, erhebliche Beissverletzungen oder übermässiges Aggressionsverhalten von Hunden zu melden.

Die Kommission stimmte dem Verfassungsartikel einstimmig und mit 8 zu 1 Stimme dem Erlassentwurf zu. Sie will damit vor allem die Haltung von und den Umgang mit Hunden im Hinblick auf eine gesellschaftsverträgliche Hundehaltung regeln, wobei die Rechte anderer Personen respektiert werden sollen. Insbesondere sollen die Halter in die Pflicht genommen und Risiko- und Verhaltensbewusstsein von Hundehaltern gestärkt werden.

Nach der Beratung des Hundegesetzes setzte sich die WBK-S mit dem Psychologieberufegesetz (09.075) auseinander. Im Hinblick auf dessen Beratung führte sie Hearings mit Vertreterinnen und Vertretern diverser Fachkreise durch. Das Gesetz will den Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Konsumentinnen und Konsumenten verbessern. Hierfür sollen klare und geschützte Berufsbezeichnungen und verlässliche Qualitätslabel eingeführt werden. Geregelt werden sollen zudem die Aus- und Weiterbildung sowie die Berufsausübung der psychologischen Psychotherapie, um einen gleichmässigen Standard im therapeutischen Bereich herzustellen. Die WBK-S ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Sie wird die Detailberatung an ihrer Sitzung vom 22./23. März 2010 aufnehmen.

Weiter beriet die Kommission die Motion NR. (Fraktion G). Forschungsprogramme zur Bewältigung von Finanz-, Wirtschafts-, Ressourcen-, Klima-, Nahrungsmittel- und Wasserkrisen (09.3576n) . Sie beantragt ihrem Rat, im Hinblick auf die laufenden und geplanten Forschungsprogramme, die Motion abzulehnen.

Die Kommission tagte am 18. Februar 2010 unter dem Vorsitz von Ständerat Theo Maissen (CVP/GR) und teilweise im Beisein von Bundesrat Didier Burkhalter in Bern.

Bern, 19. Februar 2010 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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