Fastweb-Verwaltungsrat bestimmt interimistische Unternehmensführung zur Abwendung einer behördlichen Aufsicht und genehmigt angepasste Jahresrechnung 2009

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Um Fastweb nicht dem Risiko einer behördlichen Aufsicht auszusetzen, hat CEO Stefano Parisi vorgeschlagen, seine Funktion bis zur Klärung seiner Rolle in der laufenden Untersuchung niederzulegen.
Basierend auf den Ergebnissen der Gespräche mit der Staatsanwaltschaft hat der Fastweb-Verwaltungsrat zur Abwendung der behördlichen Aufsicht verschiedene Massnahmen beschlossen. Die Staatsanwaltschaft hat gestützt darauf ihren Antrag auf die Einsetzung eines Kommissariats zurückgezogen.

  • Der bisherige CEO von Fastweb, Stefano Parisi, hat sein Amt am 1. April 2010 bis zur Klärung seiner Rolle in der laufenden Untersuchung niedergelegt. Neben CEO Parisi haben drei weitere Manager ihre Funktionen vorläufig niederlegt. Stefano Parisi werden zwischenzeitlich andere Funktionen innerhalb des Swisscom-Konzerns zugewiesen./li>
  • Carsten Schloter als Verwaltungsratspräsident von Fastweb wird interimistisch die Position des CEO von Fastweb einnehmen. Seine Aufgaben bei Swisscom wird er wie bisher weiterführen und dort von einem eingespielten Führungsteam unterstützt.< Fastweb ist ein hervorragend positioniertes Unternehmen mit grosser Innovationskraft und solidem Wachstum", sagt Carsten Schloter. Die Vorwürfe gegen Stefano Parisi wurden am 23. Februar erhoben und in der Zwischenzeit nicht erhärtet. Daher geniesst Stefano Parisi das volle Vertrauen von Swisscom und des Verwaltungsrates von Fastweb.
  • Fastweb wird das Wiederverkaufsgeschäft in die neu gegründete Fastweb Wholesale S.r.l. ausgliedern. Fastweb-Finanzchef Peter Burmeister wird diese Einheit zusätzlich zu seiner bisherigen Funktion führen. Diese trägt derzeit 14% zum Gesamtumsatz des Unternehmens bei.


Fastweb nimmt Rückstellungen vor

In den letzten Wochen hat Fastweb die möglichen finanziellen Auswirkungen des mutmasslichen Mehrwertsteuerbetrugs von Dritten eingehend geprüft. Das Verfahren beinhaltet komplexe steuerliche und rechtliche Aspekte. Es kann – mit ungewissem Ausgang – mehrere Jahre dauern. Der Verwaltungsrat von Fastweb hat beschlossen, im Jahresabschluss 2009 eine Rückstellung von EUR 70 Mio. zu bilden. Diese Rückstellung wird durch die Einschätzung unabhängiger Experten gestützt und ist keine Schuldanerkennung. Die Höhe der Rückstellung basiert auf einer Einschätzung der finanziellen Risiken (Mehrwertsteuer-Guthaben, mögliche Bussen und Verfahrenskosten) sowie der Eintretenswahrscheinlichkeit. Der Jahresabschluss wird der Fastweb-Generalversammlung vom 22. April 2010 zur Genehmigung vorgelegt.

Swisscom verbucht die Rückstellung im ersten Quartal 2010
Als Folge dieser Rückstellung von EUR 70 Mio. weist Fastweb für 2009 einen Verlust von EUR 34 Mio. aus. Zuvor war für das Gesamtjahr 2009 ein Reingewinn von EUR 36 Mio. bekannt gegeben worden. Die am 18. Februar 2010 veröffentlichte Swisscom-Konzernrechnung für das Geschäftsjahr 2009 ist bereits definitiv und wird nicht angepasst. Swisscom wird die Rückstellung im ersten Quartal 2010 als Aufwand erfassen. Als Folge der Rückstellung wird das Betriebsergebnis (EBITDA) von Swisscom im laufenden Jahr mit rund CHF 100 Mio. belastet.

Geschäftsverlauf von Fastweb im Rahmen der Erwartungen
Der Geschäftsverlauf von Fastweb in den ersten drei Monaten 2010 liegt im Rahmen der kommunizierten Erwartungen. Die Werthaltigkeit der Beteiligung an Fastweb wurde beim Swisscom-Jahresabschluss überprüft. Aus heutiger Sicht besteht kein Anlass, die damalige Einschätzung anzupassen.

Quelle: Swisscom

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