Nationalratskommission will gleich lange Spiesse für Wohneigentümer bei der Mobilität!

1 min read

Die Initiative
Das Steuerharmonisierungsgesetz sieht vor, dass bei Veräusserung einer selbst genutzten Wohnliegenschaft die Besteuerung des erzielten Erlöses aufgeschoben wird, wenn der Erlös zum Erwerb oder Bau einer Ersatzliegenschaft in der Schweiz verwendet wird. Zweck der Bestimmung ist es, die berufliche Mobilität der Wohneigentümer in einem immer schwierigeren beruflichen Umfeld zu gewährleisten. Um die verlangte Mobilität in solchen Fällen nicht zu behindern und dem Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung nachzukommen, hat der Gesetzgeber den Aufschub der Grundstückgewinnsteuer ausdrücklich vorgesehen. Der Wortlaut des Gesetzes lässt verschiedene Methoden zur Berechnung der aufgeschobenen Steuer zu. Die absolute Methode besagt, dass ein Aufschub der Gewinnsteuer nur dann zulässig ist, wenn die Ersatzinvestition teurer ist als die ursprünglichen Anlagekosten der Erstliegenschaft. Die relative Methode hingegen stellt auf das Verhältnis der Kosten des Ersatzobjektes zum Gesamterlös aus dem Verkauf ab. Das Bundesgericht hielt im Jahre 2004 fest, dass aus Gründen der Steuerharmonisierung nur die absolute Methode anzuwenden sei. Die Initiative will mit einer Präzisierung des StHG dem ursprünglichen Ziel des Gesetzgebers bei der Ersatzbeschaffung zum Durchbruch verhelfen, nämlich die berufliche Mobilität der Arbeitnehmer zu fördern.

WAK-N sagt ja
Nach der Meinung der Kommissionsmehrheit erhöht die relative Methode die Mobilität der Eigenheimbesitzer, deshalb entspricht sie eher dem Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung gemäss Artikel 108 der Bundesverfassung. Obwohl der Bundesrat die Vorlage aus fiskalischen Gründen ablehnt und sich für die Beibehaltung der absoluten Methode bei der Ersatzbeschaffung einer selbstbewohnten Liegenschaft ausspricht, hält die WAK-N mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen daran fest, dem Rat den ursprünglichen Vernehmlassungsentwurf mit dem Wechsel zur relativen Methode zu unterbreiten.

Der Nationalrat ist nun gefordert
Der Entwurf der Kommission wird voraussichtlich in der Sommersession im Nationalrat behandelt. Bis dahin muss der Bundesrat zur Vorlage Stellung nehmen.

Quelle: HEV Schweiz

Write your comment

Previous Story

Dätwyler GV genehmigt VR-Anträge

Next Story

Generalversammlung der Bank Sarasin 2010: Dividende um 38% auf CHF 0,90 erhöht

Latest News