Zur heutigen Lancierung der Eidgenössischen Volksinitiative „Schutz vor Rasern“ – Begriff „Raser“ bestimmen

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Wie einem Grundlagenpapier von strasseschweiz (www.strasse.ch) zu entnehmen ist, wurde der Strassenverkehr in den letzten Jahrzehnten insgesamt nicht unsicherer, sondern trotz grösserer Verkehrsdichte bzw. gestiegener Motorisierung sowie trotz Bevölkerungswachstum und höherer Verkehrsleistung deutlich sicherer. Insbesondere sind jene Unfälle, denen ein mutmasslicher Geschwindigkeitseinfluss zugeordnet werden kann, sowohl bezogen auf den Motorfahrzeugbestand als auch in absoluten Zahlen signifikant zurückgegangen.

Anhand der aktuell zur Verfügung stehenden Zahlen und Daten des Bundesamts für Statistik (BFS) sowie der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) kann keine Akzentuierung der Raserproblematik beobachtet werden. Ganz im Gegenteil: So liegt beispielsweise die im Sinken begriffene Verurteilungsquote aufgrund grober Verkehrsregelverletzung gemessen an den rund fünf Millionen Führerausweisbesitzenden in der Schweiz im Promillebereich.

Deshalb sind eine Intensivierung der polizeirechtlichen Überwachung sowie Durchdringung des Strassenverkehrs, welche die grosse Mehrheit der sich korrekt verhaltenden Motorfahrzeuglenkenden treffen und diese wegen einer verschwindend kleinen Minderheit Uneinsichtiger (wie z.B. Raser) zusätzlich und unverhältnismässig in die Pflicht nehmen wollen, nicht angezeigt.

Im Grunde genommen ist gemäss Experten (z.B. Bundesrichter Hans Wiprächtiger) die bestehende Gesetzgebung im Kampf gegen Raser bzw. Geschwindigkeitsexzesse ausreichend. Und ein Volksbegehren, das eine entsprechende Verschärfung oder Ergänzung der gesetzlichen Handlungsmöglichkeiten in der Bundesverfassung verankern will, hält strasseschweiz für nicht stufengerecht und daher für verfehlt.

Aufgrund verschiedener Vorkommnisse in jüngerer Vergangenheit scheint es trotzdem nachvollziehbar, dass die Politik gegen notorische Raser bzw. massive Geschwindigkeitsexzesse vorgehen und zu deren Eindämmung etwas unternehmen will. Entsprechende zusätzliche Massnahmen müssen allerdings konsequent zielorientiert sowie in ihrerWirkung sehr effektiv und effizient sein. Bei einer Verschärfung der gesetzlichen Grundlagen zur Verfolgung schwerer Geschwindigkeitsexzesse ist es vordringlich, zuerst eine breit abgestützte sowie akzeptierte rechtliche Definition des Begriffs „Raser“ vorzunehmen. Damit soll sichergestellt werden, dass die von strasseschweiz befürchtete „Kriminalisierung“ der Mehrheit der motorisierten Verkehrsteilnehmenden verhindert wird. Der Vorschlag zur Bestimmung des Begriffs „Raser“, wie sie in der Volksinitiative „Schutz vor Rasern“ zum Ausdruck kommt, scheint grossmehrheitlich auf Zustimmung zu stossen und verdient unseres Erachtens eine vertiefte Prüfung.

Quelle: strasseschweiz

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