Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt eine Verfügung der WEKO vom März 2007

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Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt eine Verfügung der WEKO vom März 2007 und eine darin vorgesehene Verwaltungssanktion von CHF 2.5 Mio., die sie beim Abschluss der Untersuchung betreffend Richtlinien über die Kommissionierung von Berufsvermittlern durch Publicitas verhängt hatte.
PubliGroupe zieht den Entscheid ans Bundesgericht weiter.

Die Wettbewerbskommission WEKO hatte in ihrem Entscheid vom 5. März 2007 eine einvernehmliche Regelung betreffend die neuen, bereits seit dem 1. Januar 2006 in Kraft getretenen Richtlinien für die Kommissionierung von Berufsvermittlern genehmigt und damit ein seit November 2002 laufendes Verfahren abgeschlossen. Die WEKO hatte im Rahmen dieser Einigung PubliGroupe damals wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung eine Verwaltungssanktion von CHF 2.5 Mio. auferlegt, gegen die PubliGroupe beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde führte. Das Bundesverwaltungsgericht hat heute nun den Entscheid der WEKO bestätigt.

PubliGroupe wird den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts an das Bundesgericht weiterziehen. PubliGroupe weist zudem darauf hin, dass der Entscheid aufgrund der Verfahrensdauer auf Marktverhältnissen beruht, die etliche Jahre zurückliegen. Die Medien- und Werbewelt hat sich seither grundlegend verändert.

Quelle: PubliGroupe AG

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