Vergütungssystem von Credit Suisse unter Druck: Ethos fordert Konsultation der Aktionäre

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Viele Aktionärinnen und Aktionäre sind mit den Management-Vergütungen von Credit Suisse Group nicht einverstanden. An der Abstimmung über den Vergütungsbericht an der heutigen Generalversammlung erfuhr der Verwaltungsrat eine deutliche Opposition: 66 Prozent dafür, 29 Prozent dagegen, 5 Prozent Enthaltungen. Dies ist ein deutliches Zeichen: Vergütungssysteme, die zu exzessiven Vergütungen führen, werden von Investoren nicht mehr automatisch unterstützt. Um konstruktiv zur Verbesserung des Vergütungssystems beizutragen, fordert Ethos eine Konsultation der Aktionärinnen und Aktionäre.

Im Anschluss an die Abstimmung über den Vergütungsbericht sagte Dominique Biedermann, Direktor der Ethos Stiftung: „Die heutige Abstimmung ist ein deutliches Zeichen an den Verwaltungsrat von Credit Suisse Group. Die Vergütungspolitik muss angepasst werden um exzessive Vergütungen zu verhindern. Wir fordern, dass der Verwaltungsrat von Credit Suisse nun eine Konsultation der Aktionäre zu deren Erwartungen an das Vergütungssystem durchführt.“

Im Vorfeld dieser Generalversammlung empfahl Ethos, den Vergütungsbericht für das Jahr 2009 von Credit Suisse Group abzulehnen. Dies weil das Vergütungssystem Aktienzuteilungen vorsieht, die zu exzessiven Vergütungen von mehreren zehn Millionen pro Person führen können. Ethos kritisierte auch die Struktur der Vergütungen für die Geschäftsleitung: Über neunzig Prozent ist variabel. Ein grosser Teil davon besteht aus Einheiten aus dem neuen SISU-Beteiligungsplan. Gemäss diesem Plan können die zugeteilten Einheiten nach vier Jahren in Aktien getauscht werden. Das Tauschverhältnis ist im Minimum, d.h. unabhängig von der erbrachten Leistung, eine und maximal 8,5 Aktien pro Einheit. Damit verfügt dieser Plan über eine exzessive Hebelwirkung.

Darüber hinaus bemängelte Ethos, dass Credit Suisse Group die Eigenkapitalrendite zur Leistungsbemessung für die Festlegung der variablen Vergütungen verwendet. Ein solches Leistungskriterium kann für die Manager den Anreiz schaffen, das Eigenkapital zu reduzieren. Dies steht im Widerspruch zu den Erwartungen sowohl der Aufsichtsbehörden, als auch der langfristig orientierten Anleger.

Etappenerfolg: die Abstimmung über die Vergütungen etabliert sich schrittweise

Nach den von Ethos und acht Pensionskassen 2009 und 2010 eingereichten Say-on-Pay-Aktionärsanträge geben immer mehr Unternehmen ihren Aktionärinnen und Aktionären ein Recht auf Mitbestimmung bei den Management-Vergütungen. Bis zum heutigen Tag führen vierzehn Unternehmen des SMI eine Konsultativabstimmung der Generalversammlung über den Vergütungsbericht oder das Vergütungssystem durch. Von den hundert grössten Schweizer Börsenkapitalisierungen lassen insgesamt 21 Unternehmen ihre Generalversammlung über die Vergütungen abstimmen (siehe Zusammenstellung).

Der Fortschritt im Bereich der Aktionärsrechte ist erfreulich. Und dennoch: Das Problem der exzessiven Vergütungen ist offensichtlich nicht gelöst. Die erkämpften Rechte müssen nun konsequent ausgeübt werden. Dies bedeutet, dass die institutionellen Investoren an den Generalversammlungen vertreten sein müssen und über die Vergütungsberichte oder -systeme abstimmen. Andererseits müssen die Verwaltungsräte der Unternehmen die deutlichen Signale der Aktionäre ernst nehmen. Sie sollen Massnahmen ergreifen, welche das Vertrauen der Investoren und anderen Anspruchsgruppen in die Vergütungssysteme rechtfertigen.

Quelle: Ethos Stiftung

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