WBK-N empfiehlt Annahme der Volksinitiative «jugend und musik»

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Nach ersten Anhörungen und einer Auslegeordnung zur Volksinitiative Jugend und Musik (09.095) am 16. April 2010 (vgl. Medienmitteilung) hat die Kommission nun die Beratung der Vorlage aufgenommen. Es wurden zwei Vorschläge für direkte Gegenentwürfe eingereicht sowie ein Antrag, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Fragen im Zusammenhang mit der Finanzierung des Vorhabens einerseits und der Verfassungsmässigkeit andererseits wurden in Fortsetzung der im April aufgenommenen Gespräche mit der EDK erörtert. Die Kommission entschied angesichts des grossen symbolischen Werts und der breiten Unterstützung der Initiative in der Bevölkerung, den gegen die Initiative vorgebrachten Argumenten kein Gehör zu geben und sich stattdessen für die Annahme auszusprechen. So wurde die Musik, neben dem Sport, in der Diskussion als bedeutende Aktivität bezeichnet, die sich positiv auf die Entwicklung von Kindern auswirken könne.

Unumstritten war in der Kommission die Vorlage über das Bundesgesetz für eine einheitliche Unternehmens-Identifikationsnummer (09.080) . Heute existieren in der öffentlichen Verwaltung zahlreiche unterschiedliche Identifikationsnummern für Unternehmen. Der Bundesrat sieht in seinem Erlassentwurf einen Ersatz dieser durch eine einzige unveränderliche und nichtsprechende Identifikationsnummer (UID) vor. Nach dem Ständerat war sich auch die Kommission einig, dass die vorgeschlagene Lösung effizientere Abläufe begünstige und letztlich Kosten spare, da sich damit Daten verschiedener Register synchronisieren und der administrative Aufwand verringern lasse. Mit dem Ziel einer Vereinfachung aber auch im Hinblick auf den steigenden elektronischen Datenaustausch – insbesondere auch im Kontext des E-Governments – stimmten die Mitglieder dem Einsatz einer einzigen unveränderlichen Identifikationsnummer einstimmig zu.

Die Kommission setzte ausserdem die Vorprüfung der parlamentarischen Initiative Galladé. Bildung für chronisch kranke Kinder (09.479) fort, nachdem sie sich in der letzten Sitzung dafür ausgesprochen hatte, erst nach der Anhörung von Vertreterinnen und Vertretern der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) sowie der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) darüber zu entscheiden, ob sie der Initiative Folge geben will oder nicht (vgl. Medienmitteilung vom 16.4.2010). Nachdem die Vertreter und Vertreterinnen von EDK und GDK anboten, die Kantone auf die möglichen bestehenden Lücken und Probleme aufmerksam zu machen und Hand für Lösungen zu bieten, entschied sich die Initiantin für den Rückzug ihrer Initiative.

Nach der Annahme des Verfassungsartikels 118 b BV über die Forschung am Menschen durch Volk und Stände am 7. März 2010 fanden erste Hearings zum Entwurf des Bundesgesetzes über die Forschung am Menschen (09.079) statt. Die Kommission hörte Vertreter und eine Vertreterin aus den Bereichen Datenschutz, Gesundheitsrecht, Forschung in der Wirtschaft (Pharmaindustrie, KMU) und Ethik an. Die Stellungnahmen der Hearingsteilnehmenden beschränkten sich auf die Hervorhebung der aus ihrer Sicht problematischen Aspekte des Gesetzesentwurfs. An ihrer nächsten Sitzung wird die WBK-N in weiteren Hearings Vertreterinnen und Vertreter der Bereiche Forschung sowie Patientenorganisationen anhören.

Mit 16 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen beschloss die Kommission ihrem Rat die Annahme der Motion Förderung von Schweizer Buchautoren (09. 3972) zu beantragen. Der Vorstoss lädt den Bundesrat ein, dem Parlament Bericht und Antrag zur Förderung von Schweizer Buchautorinnen und Buchautoren vorzulegen. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass heute in der Schweiz grosse regionale Unterschiede hinsichtlich der Autorenförderung bestehen. Im Wissen, dass im Buchsektor viele voneinander abhängige Akteure beteiligt sind, möchte die Kommission mit der Motion bewirken, dass vermehrt Massnahmen zur Unterstützung von Autoren getroffen und umgesetzt werden. Ein vielfältiges Angebot widerspiegle das geistige und literarische Schaffen und könne zudem einen Beitrag zu einem besseren Verständnis der Kulturen in unserem Lande leisten. Einige Mitglieder betonten mit Blick auf die Frage der Buchpreisbindung, dass das Buch als Kulturgut gegenüber dem Buch als reinem Wirtschaftgut höher zu gewichten sei.

Nach der Beratung des nationalen Hundegesetzentwurfs im Ständerat (05.453 Pa. Iv. Kohler. Verbot von Pitbulls in der Schweiz) liess sich die Kommission im Rahmen der Differenzbereinigung über Möglichkeiten und Erfahrungen informieren, die mit Maulkörben und ähnlichen Hilfsmitteln zur Vermeidung von Beissunfällen verwendet werden könnten. Die Kommission wird die verbleibenden Differenzen aus zeitlichen Gründen im Herbstquartal beraten. Sie wird zudem zur Klärung verbleibender Fragen Kantone mit bestehenden Hundegesetzen einladen.

Die Kommission tagte am 20. und 21. Mai 2010 unter dem Vorsitz von Nationalrat Lieni Füglistaller (SVP/AG) und teilweise im Beisein von Bundesrat Didier Burkhalter in Bern.

Bern, 21. Mai 2010 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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