GPK stellen beim Risikomanagement des Bundes gewisse Mängel fest

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Die GPK befassen sich seit 2002 mit dem Risikomanagement des Bundes und verfolgen seither intensiv die Einführung eines effizienten Risikomanagementsystems beim Bund. Im April 2009 haben die GPK beschlossen, das Risikomanagementkonzept des Bundes eingehend zu untersuchen und sich namentlich damit auseinanderzusetzen, wie die Risiken der Departemente und der Bundeskanzlei aggregiert und an den Bundesrat übermittelt werden.

In ihrem heute verabschiedeten Bericht kommen die GPK zum Schluss, dass trotz beachtlicher Verbesserungen, die im Rahmen der Umsetzung des Risikomanagementkonzepts des Bundesrates von 2004[1] erzielt worden sind, immer noch gewisse Mängel bestehen.

Zum einen stellten die GPK mit Genugtuung fest, dass derzeit erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um das Risikomanagement in den Verwaltungseinheiten und Departementen zu harmonisieren, was u. a. einen aussagekräftigeren Vergleich der verschiedenen Risiken ermöglicht.

Zum anderen zeigte die Untersuchung aber auch, dass auf Bundesebene die Steuerung fehlt. Das dezentrale Konzept, das der Bundesrat gegenwärtig verfolgt, verschafft ihm keine ausreichende Informationsgrundlage, um das Risikomanagement wirksam steuern zu können. Die GPK erachten es indes als unabdingbar, dass das Risikomanagementsystem nicht nur einen Überblick über sämtliche Kernrisiken des Bundes gewährleistet, sondern für den Bundesrat zugleich auch ein Steuerungsinstrument darstellt. Deshalb empfehlen sie dem Bundesrat, sein dezentrales Konzept beispielsweise mit Hilfe eines Kompetenzzentrums um den «Top-down-Ansatz» zu ergänzen.

Zudem haben die GPK folgende Mängel festgestellt: 1. werden allzu unterschiedliche Kriterien bei der Risikobeurteilung angewendet; 2. werden nicht finanzielle Auswirkungen ungenügend berücksichtigt; 3. wird je nach Departement unterschiedliche Risikomanagment-Software eingesetzt; 4. fehlen Feedbacks an die Departemente und Verwaltungseinheiten; 5. werden Querschnittrisiken ungenügend berücksichtigt.

Die GPK haben insgesamt sechs Empfehlungen an den Bundesrat abgegeben und ihn gebeten, bis Ende August 2010 Stellung zu nehmen.

Bern, 28. Mai 2010 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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