SIX verlängert Befreiung von gewissen Publizitätspflichten

1 min read

Zürich, 28. Mai 2010, 7.15 Uhr – Mit Entscheid vom 27. Mai 2010 hat die SIX Exchange Regulation die der Quadrant AG einstweilen bis zum 31. Mai 2010 gewährte Befreiung von der Einhaltung gewisser Pflichten zur Aufrechterhaltung der Kotierung bis zur Dekotierung der Namenaktien der Quadrant AG bzw. längstens bis zum 20. Juni 2010 verlängert. Die von der Befreiung erfassten Pflichten betreffen die Veröffentlichung des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2009, die Erstellung eines Unternehmenskalenders, die Veröffentlichung von Ad hoc-Mitteilungen, die Offenlegung von Management Transaktionen sowie gewisse Regelmeldepflichten.

Mit definitivem Entscheid vom 21. Mai 2010 hat die SIX Exchange Regulation dem Gesuch der Quadrant AG um Dekotierung der Namenaktien am 7. Juni 2010 entsprochen. Der letzte Handelstag ist folglich der 4. Juni 2010. Das Dekotierungsinserat wird heute namentlich in der Neuen Zürcher Zeitung und in Le Temps publiziert.

Quadrant ist ein global führender Hersteller von hochwertigen thermoplastischen Werkstoffen in Form von Halbzeugen und Fertigteilen mit Standorten in 19 Ländern und mehr als 2 000 Mitarbeitern. Ihre technischen Kunststoffe und Composites sind Metallen und anderen Werkstoffen bezüglich ihres Leistungsprofils überlegen und werden in einer zunehmenden Anzahl von Anwendungen vorwiegend in der Investitionsgüterindustrie eingesetzt. Zusammen mit Marktführern aus verschiedensten Kundenmärkten entwickelt Quadrant laufend neue Anwendungsgebiete. Gemeinsam mit ihrem strategischen Partner Mitsubishi Plastics ist Quadrant bestens gerüstet, ihre führende Marktstellung auch in Zukunft weiter auszubauen.

Quelle: Quadrant AG

Write your comment

Previous Story

Klimaschutz à la FDP

Next Story

Weniger CO2 – mehr Lebensqualität: Vontobel-Gruppe lanciert umfangreiche Mitarbeiterkampagne

Latest News