Eigenmietwert abschaffen ist plötzlich aufkommensneutral

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Nebst der Abschaffung der Eigenmietwertsbesteuerung will der Bundesrat die Abzüge massiv einschränken. Abzüge für Unterhaltskosten, Versicherungsprämien und Verwaltungskosten durch Dritte können nicht mehr geltend gemacht werden. Schuldzinsen werden nur noch im Umfang von 80% der steuerbaren Vermögenserträge zugelassen. Dies hat die ungerechte Folge, dass private Eigentümer von Mietliegenschaften nach wie vor die vollen Mietzinseinnahmen versteuern müssen, aber nur noch einen Teil ihrer Hypothekarzinse abziehen können.

Der HEV Schweiz hat am 23. Januar 2009 die Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ eingereicht. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab und stellt ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Aufgrund der Vernehmlassung wurde der Gegenvorschlag leicht geändert, indem auf die verfassungswidrige Zweitwohnungssteuer teilweise verzichtet wird. Anders als in der Botschaft zur Vernehmlassung bezeichnet der Bundesrat diese Mehreinnahmen nun als „schwarze Null“. Es mutet aber nach wie vor äusserst seltsam an, einer Volksinitiative zur Förderung des Wohneigentums auf dem Weg der Wohneigentumsbesteuerung einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, der statt zu einer steuerlichen Entlastung zu einer steuerlichen Mehrbelastung der Wohneigentümer führt. Die neue Regelung würde allein beim Bund zu Mehreinnahmen von 85 Mio. Franken führen. Trotz dem weit verbreiteten Wunsch nach Wohneigentum ist die Wohneigentumsquote in der Schweiz im internationalen Vergleich nach wie vor sehr tief. Der im Gegenvorschlag vorgesehene Systemwechsel (Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung) würde zu einer Umverteilung zulasten der jungen Wohneigentümern führen. Neuerwerber sind auf Hypothekarkredite angewiesen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene massive Beschränkung des Schuldzinsabzuges hätte namentlich für Wohneigentümer mit hohen Hypotheken gravierende Mehrbelastungen zur Folge. Dies ist aus Sicht des HEV Schweiz inakzeptabel.

Verfehlt ist nach Ansicht des HEV Schweiz auch die vom Bundesrat vorgeschlagene Streichung des Unterhaltsabzugs. Investitionen für den Unterhalt von Privatliegenschaften dienen der Substanzerhaltung und kommen auch der Öffentlichkeit zugute. Es rechtfertigt sich daher, Unterhaltsabzüge auch beim Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung in einem beschränkten Umfang zum Abzug zuzulassen.

Position des HEV Schweiz
Der HEV hält uneingeschränkt an seiner Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ fest. Die Volksinitiative des HEV Schweiz ist eine ausgewogene Lösung. Die HEV-Initiative fordert keine generelle Abkehr vom geltenden System. Die geltende fiskalische Belastung der Wohneigentümer mit einem fiktiven Einkommen (Eigenmietwertbesteuerung) beeinträchtigt jedoch das schuldenfreie Wohneigentum als Altersvorsorge, weil schuldenfreie Eigentümer steuerlich bestraft werden. Die Wohneigentümer werden durch zahlreiche Steuern und Gebühren stark belastet. So zahlen sie hohe Vermögenssteuern, versteuern den Eigenmietwert, zahlen Handänderungs-, Grundstückgewinn- und teils zusätzlich noch Liegenschaftssteuern. Zudem fallen hohe Gebühren und Abgaben an.

Quelle: HEV Schweiz

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