Mietrechtsrevision: Nationalrat schwenkt ein

1 min read

Die Nationalratskommission – wie vor ihr bereits der Ständerat – unterstützt einen Systemwechsel in der Mietzinsgestaltung. Neu sollen die Mieten nicht mehr an die Kosten der Vermieter (Hypothekarzinsen, Unterhalt und Betrieb, Eigenkapitalteuerung) angepasst werden. Stattdessen sollen die Mieten künftig an die Teuerung gemäss dem allgemein-gültigen Landesindex der Konsumentenpreise angepasst werden können. Die Teuerungsanpassung soll zu 100% erfolgen dürfen. Anders als der Ständerat hat die Rechtskommission damit den vom Bundesrat vorgeschlagenen Spezialindex verworfen. Die Kommission hat damit dem „historischen“ Kompromiss der Vermieter- und Mieterorganisationen vom November 2007 Nachachtung verschafft.
Position des HEV Schweiz

Der HEV Schweiz nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Kommission des Nationalrats dem Spezialindex des Bundesrates eine Abfuhr erteilt hat. Der HEV steht nach wie vor zum Kompromiss als Gesamtpaket. Die einseitig veränderte Gesetzesvorlage des Bundesrates lehnt der Verband jedoch dezidiert ab. Die Indexmiete ist für den HEV nur akzeptabel, wenn die Vermieter die Kosten für die Finanzierung, den Unterhalt und den Betrieb durch die Mieteinnahmen decken können. Bei einer Beschränkung des Teuerungsausgleichs würde der ursprünglich vereinbarte Mietzins Jahr für Jahr weniger wert. Das Abstellen der Mietzinsanpassungen auf einen Spezialindex – statt auf den etablierten Landesindex der Konsumentenpreise – birgt zudem die Gefahr, dass dieser Spezialindex zum politischen Spielball wird.

Der HEV Schweiz zweifelt allerdings daran, dass der seinerzeitige Kompromiss nach wie vor eine tragfähige Lösung der „Sozialpartner“ darstellt. Denn der Westschweizer Mieterverband (ASLOCA) hatte den Kompromiss bereits kurze Zeit nach Unterzeichnung wieder hinterfragt und mit dem Referendum gedroht. Eine politisch einvernehmliche Lösung ist daher kaum zu erwarten. Vielmehr besteht die Gefahr neuerlicher langwieriger politischer Konfrontationen mit ungewissem Ausgang. Denn bereits in den Jahren 2003 und 2004 hatte das Stimmvolk zwei unterschiedliche Mietrechtsvorlagen sehr deutlich verworfen. Auch die Voten im Parlament hatten gezeigt, wie stark umstritten die Mietrechtsrevision ist. Der Ball liegt nun wieder beim Nationalrat. Es bleibt abzuwarten, ob er an seiner Ablehnung festhält, um auf weitere Auseinandersetzungen über die Mietzinsgestaltung zu verzichten.

Quelle: HEV Schweiz

Write your comment

Previous Story

Die Kommission verabschiedet die Vorlage zur Revision des Mietrechts

Next Story

Biogas-/Erdgasbus

Latest News