Raumplanung – Ja zum Gegenentwurf zur Landschaftsinitiative

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10.019 s Raumplanungsgesetz. Teilrevision
10.018 s Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative). Volksinitiative

Die Kommission hat die Detailberatung zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG) durchgeführt. Sie unterstützt die Absicht des Bundesrates, den Grundsatz der Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet gesetzlich zu verankern und die Kantone dazu aufzufordern, die Bestrebungen für eine Siedlungspolitik nach innen zu fördern. Sie ist sich bewusst, dass das Problem der überdimensionierten Bauzonen gelöst werden muss und will deshalb die Bauzonen so festlegen, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre entsprechen. Zudem spricht sich die Kommission dafür aus, dass die Anforderungen für eine Neueinzonung von Flächen als Bauland wie im Entwurf vorgesehen verschärft werden und die kantonalen Richtpläne vorzusehen haben, wie gewährleistet wird, dass die Bauzonen den neuen Anforderungen entsprechen. In den Augen der Kommissionsmehrheit ist es zudem notwendig, die Bestimmung über den Ausgleich für erhebliche Vor- und Nachteile, die durch Planungen nach dem RPG entstehen (Art. 5 Abs. 1 RPG), zu präzisieren, um die im Rahmen der Redimensionierung der Bauzonen zu treffenden Massnahmen finanzieren zu können. Die Kommission möchte, dass die Kantone eine Mehrwertabgabe erheben, die zumindest einem Viertel des planungsbedingten Mehrwerts entspricht, wenn Boden neu einer Bauzone zugewiesen wird. Diese Abgabe soll fällig sein, wenn das Grundstück überbaut oder veräussert wird. In Kantonen, die nicht innerhalb der vorgesehenen Frist eine Regelung über die Mehrwertabgabe erlassen haben, soll die Abgabe gemäss Bundesrecht erhoben werden. Eine Kommissionsminderheit spricht sich grundsätzlich dagegen aus, dass die Ausgleichsthematik in den bundesrätlichen Entwurf aufgenommen wird. Ferner beantragt die Kommission, die Erschliessung von Bauzonen durch das Gemeinwesen bei Bedarf so zu etappieren, dass sich kompakte und an den öffentlichen Verkehr angeschlossene Siedlungen ergeben und das Ortsbild, das Kulturland, die Natur und die Landschaft geschont werden.

Was die Volksinitiative «Raum für Mensch und Natur (Landschaftsinitiative)» anbelangt, beantragt die Mehrheit der Kommission ihrem Rat, sie Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Eine Kommissionsminderheit spricht sich hingegen für die Annahme der Initiative aus. Darüber hinaus beantragt die Kommission, die Frist für die Behandlung der Initiative durch die Bundesversammlung um ein Jahr zu verlängern. Eine Kommissionsminderheit will schliesslich die Revision des RPG nur dann dem Referendum unterstellen, wenn die Volksinitiative zurückgezogen oder abgelehnt wird.

09.067 n Für ein gesundes Klima. Volksinitiative. CO2-Gesetz. Revision

Einstimmig ist die Kommission auf die Totalrevision des CO2-Gesetzes eingetreten, die in der vergangenen Sommersession vom Nationalrat verabschiedet worden ist. Die Kommission war sich einig, dass die Schweiz ihre Klimapolitik für die Zeit nach 2012 grundsätzlich neu definieren muss und damit neue Rechtsgrundlagen braucht.

Vorgängig hat die Kommission die Energiedirektorenkonferenz EnDK angehört. Diese unterstützt im Grundsatz den Vorschlag des Bundesrates. Sie wies aber auch darauf hin, dass gesetzliche Doppelspurigkeiten zu verhindern und die verfassungsmässige Aufteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Kantone zu respektieren sind.

10.021 s Wirkung der Umwelttechnologieförderung 2002–2006. Bericht
09.3290 n Mo. Nationalrat (Fraktion G). Förderung ökologischer und innovativer Wirtschaftsinitiativen

Die Kommission hat vom Bericht des Bundesrates über die Ergebnisse der zweiten Fünfjahresperiode der Umwelttechnologieförderung Kenntnis genommen. Sie erachtet dieses Förderinstrument als sinnvoll und wirksam. Deshalb zeigt sie sich auch besorgt darüber, dass im Rahmen des Konsolidierungsprogramms 2011–2013 aus Spargründen die Umwelttechnologieförderung gestrichen werden soll.

Eine Motion der Grünen Fraktion, die Massnahmen für den erleichterten Zugang zu Investitionskrediten im Bereich der „Green Economy“ fordert, lehnt die Kommission mit 8 gegen 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab, da sie die staatliche Unterstützung von Investitionsfinanzierung als problematisch erachtet. Eine Minderheit unterstützt das Anliegen.

10.3635 s Mo. UREK-S. Verursachergerechte Finanzierung der Elimination von Spurenstoffen im Abwasser

Die Kommission liess sich über die Anhörungsergebnisse zur Änderung der Gewässerschutzverordnung unterrichten. Die Änderung hat zum Ziel, den Eintrag von Medikamenten und Chemikalien in die Gewässer zu reduzieren. Dafür sollen rund 100 Abwasserreinigungsanlagen in der Schweiz mit zusätzlichen Reinigungsstufen ergänzt werden. Die Kommission ist von der Notwendigkeit der Massnahmen überzeugt, sie stellte aber fest, dass der Finanzierungsvorschlag für diese Massnahmen ungeeignet ist. Sie beschloss einstimmig, eine Kommissionsmotion einzureichen, die den Bundesrat auffordert, eine verursachergerechte Finanzierung für die Eliminationen von Spurenstoffen im Abwasser zu schaffen.

08.437 n Pa. Iv. Malama. Mehrwertabgabe. Aufhebung von Artikel 5 Absatz 1 RPG

Die Kommission beantragt mit 5 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die parlamentarische Initiative abzulehnen. Die Schwesterkommission des Nationalrates hatte der Initiative im Oktober 2009 Folge gegeben. Die Initiative verlangt die Aufhebung der Bestimmung, welche die Kantone verpflichtet, eine Abgabe zum Ausgleich des planungsbedingten Mehrwerts zu erheben. Die Kommission wies darauf hin, dass sie im Rahmen der RPG-Revision (10.019) für eine Konkretisierung dieser Bestimmung eintritt.

Die Kommission hat am 16. und am 17. August 2010 unter dem Vorsitz von Ständerat Rolf Schweiger (RL/ZG) und teils in Anwesenheit von Bundesrat Moritz Leuenberger in Bern getagt.

Bern, 18. August 2010 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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