Keine gläsernen Parlamentarier und Parlamentarierinnen

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Mit seiner parlamentarischen Initiative verlangt Nationalrat Jean-Charles Rielle (S, GE), dass die Mitglieder der Bundesversammlung ihre Einkünfte aus beruflichen und anderen Tätigkeiten angeben müssen ( 10.419 n Pa.Iv. Für mehr Transparenz bei Einkünften, Entschädigungen und anderen Vorteilen von Mitgliedern der eidgenössischen Räte ). Die SPK lehnt diese Initiative mit 15 zu 10 Stimmen ab. Die Initiative geht gemäss Ansicht der Kommission von der falschen Auffassung aus, dass sich ein Ratsmitglied umso mehr einem bestimmten Unternehmen oder einer bestimmten Organisation verpflichtet fühlt, je mehr Geld es von dort bezieht. Die Parlamentsmitglieder müssen sich jedoch ihren Wählerinnen und Wählern zur Wiederwahl stellen und nicht ihren Geldgebern. Somit steht die Interessensvertretung der Wählerschaft im Vordergrund. Es macht keinen Sinn, die Privatsphäre der Parlamentsmitglieder immer mehr durch Offenlegungspflichten einzuschränken, von denen keine Auswirkungen auf den Parlamentsbetrieb erwartet werden können. Die Kommissionsminderheit ist jedoch der Ansicht, dass durch vermehrte Transparenz das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Politikerinnen und Politiker gestärkt werden könnte.

09.529 n Pa.Iv. Theiler. Vorstoss gegen die Vorstossflut
Keine Gnade fand der Vorschlag von Nationalrat Georges Theiler (RL, LU) die Anzahl Vorstösse pro Ratsmitglied und pro Fraktion zu beschränken. Seine parlamentarische Initiative wurde mit 20 zu 1 Stimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt. Der Vorschlag einer Kontigentierung von Vorstössen erweist sich als kaum praktikabel. Es müssten Kontingente für die einzelnen Vorstosstypen aufgestellt werden, damit nicht nur noch Motionen eingereicht werden. Berechnungen haben ergeben, dass ein Ratsmitglied höchstens noch eine Motion pro Jahr einreichen dürfte, damit eine nennenswerte Reduktion der Anzahl Vorstösse erreicht würde. Dies würde eine drastische Einschränkung der Rechte der Ratsmitglieder darstellen, welche als Vertreterinnen und Vertreter ihrer Wählerschaft das Recht haben müssen, mit Vorstössen auf aktuelle Ereignisse zu reagieren.

09.532 n Pa.Iv. Mutterschaftsurlaub soll als entschuldigt gelten
Ratsmitglieder, die sich spätestens bis zu Beginn einer Ratssitzung für eine ganze Sitzung abmelden, sollen auf den Listen, welche nach Abstimmungen im Nationalrat publiziert werden, neu als entschuldigt vermerkt werden. Gemäss heutigem Recht werden sie unter der Rubrik „hat nicht teilgenommen“ geführt. Dies kann bei den zahlreichen Parlamentarierratings, die auf der Basis dieser Listen erstellt werden, einen schlechten Eindruck machen. Die SPK hat deshalb in Umsetzung einer parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Tiana Angelina Moser (CEg, ZH) eine entsprechende Reglementsrevision zuhanden des Nationalrates verabschiedet. Der Initiantin war es insbesondere ein Anliegen, dass Parlamentarierinnen im Mutterschaftsurlaub als entschuldigt geführt werden können. Gemäss Antrag einer Kommissionsminderheit sollen nur Abwesenheiten infolge Mutterschaft, Krankheit oder Unfall als entschuldigt gelten.

* Pa. Iv. Mutterschaftsurlaub soll als entschuldigt gelten. Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 19. August 2010 (PDF)
* Erlassentwurf (PDF)

10.031 s Koordination des Asyl- und Auslieferungsverfahrens. Bundesgesetz
Gemäss dieser Vorlage soll bei parallelen Asyl- und Auslieferungsverfahren der Asylentscheid in wenigen Einzelfällen beim Bundesgericht anfechtbar sein. Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 16 zu 9 Stimmen, dem Ständerat zu folgen und den Gesetzesentwurf in der Version des Bundesrates anzunehmen. Eine Minderheit der Kommission beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Ihrer Auffassung nach besteht insofern kein Gesetzgebungsbedarf, als nur wenige Fälle davon betroffen wären. Fragwürdig ist für die Minderheit auch die mit dieser Regelung dem Bundesgericht übertragene neue Aufgabe, da dieses im Asylbereich nicht die notwendige Erfahrung aufweise. In den Augen der Mehrheit ermöglicht das neue Gesetz, die beiden Verfahren zu koordinieren und vor allem zu beschleunigen.

10.427 Pa. Iv. Tschümperlin. Beseitigung und Verhinderung von Inländerdiskriminierung
Schweizerinnen und Schweizer sollen bezüglich Einreise und Aufenthalt ihrer ausländischen Familienangehörigen aus Nicht-EU/Efta-Staaten nicht mehr schlechtergestellt sein als EU- oder EFTA-Bürgerinnen und -Bürger und deren Angehörige aus Drittstaaten. Die Kommission hat mit 14 zu 11 Stimmen beschlossen, einer entsprechenden Initiative von Nationalrat Andy Tschümperlin Folge (S, SZ) zu geben. Sie hatte sich bereits bei der Prüfung der Initiative 08.494 Beseitigung und Verhinderung von Inländerdiskriminierung mit diesem Thema auseinandergesetzt. Diese Initiative verfolgte das gleiche Ziel, wurde letztlich allerdings abgelehnt. Die Kommission stellte fest, dass sich das Bundesgericht seither an der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes orientiert hat. EU- und Efta-Bürgerinnen und Bürger können ihre ausländischen Familienangehörigen auch dann nachziehen, wenn diese keine Aufenthaltsbewilligung eines Staates haben, mit dem die Schweiz ein Freizügigkeitsabkommen abgeschlossen hat (BGE 136 II 5). Schweizerinnen und Schweizer werden in dieser Frage benachteiligt, da für sie eine restriktivere Regelung gilt. Mit dieser Ungleichbehandlung wird gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Diskriminierungsverbot verstossen. Eine Kommissionsminderheit ist der Auffassung, dass unsere Politik sich den verbleibenden Handlungsspielraum bewahren sollte: das Gesetz kann, muss aber nicht einem Bundesgerichtsentscheid angepasst werden. Mit einer Gesetzesänderung würden neue Voraussetzungen für den Familiennachzug geschaffen, wodurch es beispielsweise schwieriger würde, Scheinehen zu erkennen, was wiederum neuen Missbräuchen Vorschub leisten würde.

Die Kommission tagte am 19./20. August 2010 unter dem Vorsitz von Nationalrat Yvan Perrin (V, NE).

Bern, 20. August 2010 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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