Raumplanungsrevision beschränkt Eigentumsfreiheit

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Unter dem Druck der Landschaftsinitiative hat der Bundesrat im Eilzugstempo eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG) ausarbeiten lassen. Dieser indirekte Gegenvorschlag kommt den Initianten sehr weit entgegen. Der Gesetzestext wurde ohne Eigentümervertreter erarbeitet. Die im Gesetzestext geforderten Bauverpflichtungen und erzwungenen Landumlegungen sowie die Massnahmen zur Siedlungserneuerung greifen zu stark in die Eigentumsrechte ein. Bis zur Bewilligung der neuen Richtpläne gäbe es auch im Gegenvorschlag keine neuen Einzonungen. Dies verknappt und verteuert das Angebot an Bauland und beschneidet die Gemeindeautonomie.

Der Ständerat geht nun mit Regelungen zur Abgabe auf planerischen Mehrwerten noch einen Schritt weiter als der Bundesrat. Er will bereits im RPG regeln, wie die finanziellen Vorteile, die dem Eigentümer aus Ein- und Umzonungen entstehen, abzuschöpfen sind. Diese Mehrwerte werden aber bereits heute durch die Grundstückgewinnsteuer und die Vermögensbesteuerung weitgehend erfasst. Der HEV Schweiz lehnt eine zusätzliche Mehrwertabgabe deshalb entschieden ab.

Die Streichung der Mehrwertabgabeartikel und weitere Nachbesserungen am Gesetzesentwurf, insbesondere bei den geforderten bodenrechtlichen Zwangsmassnahmen sind notwendig. Der HEV Schweiz zählt hier auf eine Korrektur der Vorlage im Nationalrat. Er wird sich weiter für investitions- und eigentümerfreundliche Lösungen in der Raumplanung einsetzen. Falls notwendig, wird der HEV Schweiz auch das Referendum gegen die Gesetzesvorlage ergreifen.

Quelle: HEV Schweiz

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