Eröffnung des Vernehmlassungsverfahren über den indirekten Gegenvorschlag zu den Bausparvolksinitiativen

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Im Auftrag des Ständerates hat die WAK-S im Juni dieses Jahres einen indirekten Gegenvorschlag zu den beiden Volksinitiativen zum steuerlich begünstigten Bausparen (09.074) initiert. Mit der Zustimmung ihrer Schwesterkommission hat sie nun einen Entwurf für eine entsprechende Gesetzesänderung erarbeitet.

Die Gesetzesrevision sieht vor, dass unbeschränkt steuerpflichtige Personen künftig Einlagen auf ein Bausparkonto zum Zwecke des erstmaligen entgeltlichen Erwerbs von dauernd und ausschliesslich selbstbewohntem Wohneigentum in der Schweiz in der Höhe von jährlich maximal 10 000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen können (Ehepaare das Doppelte). Die Laufzeit eines Bausparvertrags beträgt höchstens zehn Jahre. Bei einer zweckwidrigen Verwendung der Bauspareinlagen werden die darauf entfallenden Einkommenssteuern nacherhoben.

Die Kommission schickt den Vorentwurf mit einem erläuternden Bericht bis am 10. Dezember 2010 in die Vernehmlassung. Die Unterlagen zur Vernehmlassung können auf der Webseite der Bundeskanzlei ( www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html ) abgerufen werden.
Die Stellungnahmen sind elektronisch (bitte nebst einer PDF-Version auch eine Word-Version) an folgende Email-Adresse zu senden: vernehmlassungen@estv.admin.ch .

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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