Strengere Vorschriften für Biotreibstoffe

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Die Kommission hat dem Vorentwurf mit 17 zu 7 Stimmen zugestimmt (09.499 n Pa. Iv. Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen). Mit der Vorlage reagiert sie auf die Entwicklung bei der Produktion von biogenen Treibstoffen, die in den vergangenen Jahren weltweit massiv zugenommen hat und zunehmend kritisch betrachtet wird. Der gestiegene Bedarf an Treibstoffen, die aus erneuerbaren Rohstoffen hergestellt werden, hat einen stark wachsenden, intensiven Rohstoffanbau zur Folge, welcher sich vermehrt auf Mensch und Umwelt auswirkt. Der von der Kommission vorgelegte Vorentwurf zur Änderung des Mineralölsteuer- und Umweltschutzgesetzes zielt darauf ab, die negativen, auch indirekten Auswirkungen bei der Produktion von biogenen Treibstoffen gebührend zu berücksichtigen und möglichst zu vermeiden.
Mit der Vorlage werden die Kriterien, damit biogene Treibstoffe in der Schweiz von einer Steuererleichterung profitieren können, erweitert und verschärft. So ist neu nachzuweisen, dass für die Rohstoffproduktion keine Umnutzung von Flächen mit hohem Kohlenstoffbestand oder grosser biologischer Vielfalt stattfand. Das schliesst eine Waldrodung oder Trockenlegung von Feuchtgebieten aus, genauso wie der Anbau in Schutzgebieten. Zudem darf der Anbau von Rohstoffen nur auf rechtmässig erworbenen Flächen erfolgen. Schliesslich wird auch der Aspekt der Ernährungssicherheit neu im Gesetz aufgenommen. Sollten sich dazu internationale Standards durchsetzen, so hat der Bundesrat die Möglichkeit, gestützt auf diese Standards die Sicherstellung der Ernährungssicherheit als Voraussetzung für die Steuererleichterung festzuschreiben.
Gegenwärtig sind biogene Treibstoffe ohne Steuererleichterung auf dem Schweizer Markt nicht konkurrenzfähig. Sollten künftig aber erhebliche Mengen von Treib- und Brennstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen in der Schweiz gehandelt werden, welche die Kriterien für die Steuererleichterung nicht erfüllen, so muss der Bundesrat eine Zulassungspflicht einführen. Mit der Kompetenzdelegation an den Bundesrat gewährt die Vorlage Handlungsspielraum, um bei unerwünschten Entwicklungen angemessen reagieren zu können.
Eine Minderheit lehnt die Vorlage ab. Der mit der Gesetzesänderung verbundene Aufwand stehe in keinem Verhältnis zu den geringen Mengen biogener Treibstoffe, die in der Schweiz gehandelt werden. Eine weitere Minderheit wendet sich insbesondere gegen die vorweggenommene, an den Bundesrat delegierte Handlungsvollmacht. Dazu bestehe gegenwärtig kein Handlungsbedarf. Sollte dieser zukünftig gegeben sein, könne in Kenntnis der tatsächlichen Sachlage eine zweckdienliche und zielgerichtete Gesetzesänderung rasch vorgenommen werden. Hingegen möchte eine andere Minderheit auch die Herstellung von biogenen Treib- und Brennstoffen aus Rohstoffen besteuern, welche zwar in der Schweiz produziert wurden ohne die Kriterien für die Steuererleichterung zu erfüllen, aber für den Export bestimmt sind.
Der Vorentwurf geht in Kürze in die Vernehmlassung.

10.019 s Raumplanungsgesetz. Teilrevision
Die Kommission hat die Beratung der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) aufgenommen und mehrere Hearings durchgeführt. Zum einen hörte sie die betroffenen Kreise, namentlich die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz, zum Thema Mehrwertabgabe an. Dabei nahm sie Kenntnis von den unterschiedlichen Einschätzungen des Sachverhaltes sowie davon, wie die Kantone Basel-Stadt und Neuenburg, welche die Mehrwertabgabe gemäss Artikel 5 RPG erheben, die entsprechende Regelung umsetzen. Zum anderen war ein Teil der Anhörungen dem Schutz der landwirtschaftlichen Nutzflächen gewidmet, wobei das Beispiel der Tessiner Gesetzgebung erörtert wurde.
Danach hat die Kommission die Detailberatung aufgenommen, die sie an den ersten Sitzungen des kommenden Jahres fortsetzen wird.

09.490 n Pa. Iv. Leutenegger Oberholzer. Industriebrachen auf belasteten Standorten und Altlasten. Förderung und Finanzierung des Industriebrachenrecyclings
Die Initiative verlangt, dass das Umweltschutzgesetz mit Vorschriften über die Förderung und Finanzierung des Industriebrachenrecyclings ergänzt und ein Industriebrachenverzeichnis erstellt wird. Die Kommission teilt die Meinung der Initiantin, dass die Unternutzung von Industriebrachen Probleme stellt und möchte diese Frage im Zusammenhang mit der Revision des Raumplanungsgesetzes (10.019) behandeln. Mit 16 zu 9 Stimmen beantragt sie deshalb, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit möchte ihr Folge geben.

10.3890 n Po. UREK-N. Gesetzeskonforme Abnahme und Vergütung von Elektrizität
Die Kommission hat ein Postulat eingereicht, das den Bundesrat beauftragt zu prüfen, wie die Energieverordnung geändert werden kann, damit die Elektrizität aus Neuanlagen, welche erneuerbare Energien nutzen (Art. 7 a Energiegesetz), abgenommen und gemäss dem Energiegesetz vergütet werden kann, ohne dass dabei die realisierten Neuanlagen durch Projekte auf den Wartelisten blockiert werden. Eine Minderheit beantragt, das Postulat abzulehnen.

Die Kommission hat am 8. und 9. November 2010 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jacques Bourgeois (RL/FR) in Bern getagt.

Bern, 10. November 2010 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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