Keine Unterstützung für den Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative

3 mins read

10.060 Sicheres Wohnen im Alter. Volksinitiative
Nach Anhörung des Initiativkomitees und Vertretern der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren hat die Kommission über die Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» und den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates, das Bundesgesetz über die Besteuerung des privaten Wohneigentums, beraten. Die Volksinitiative will Rentnerinnen und Rentnern ein Wahlrecht einräumen, den Eigenmietwert nicht mehr zu versteuern. Im Gegenzug sind die mit dem Wohneigentum verbundenen Schuldzinsen nicht mehr abziehbar. Hingegen sollen die jährlichen Unterhaltskosten bis zu einem Höchstbetrag von 4000 Franken abzugsberechtigt bleiben. Demgegenüber schlägt der Bundesrat im Rahmen des indirekten Gegenvorschlags vor, die Besteuerung des Eigenmietwerts generell abzuschaffen. Gleichzeitig soll der Abzug für Unterhaltskosten, Versicherungsprämien und Verwaltungskosten durch Dritte entfallen, sofern es sich nicht um Umweltschutz- oder denkmalpflegerische Massnahmen handelt. Der erstmalige Erwerb von Wohneigentum kann mit einem zeitlich begrenzten Abzug der Schuldzinsen gefördert werden.
Mit 8 zu 3 Stimmen hat sich die Kommission grundsätzlich für einen Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung ausgesprochen. Gleichzeitig hat sie ohne Gegenstimme beschlossen, nicht auf den indirekten Gegenvorschlag einzutreten. Die Kommission hat die Verwaltung beauftragt, ihr einen neuen Vorschlag zu unterbreiten, der insbesondere drei Punkte berücksichtigt: Erstens soll die Vorlage keine Mehreinnahmen für den Bund zur Folge haben, zweitens darf der Mittelstand vom Systemwechsel nicht überdurchschnittlich belastet werden und drittens soll eine Gesetzesänderung nicht dazu führen, dass der Neuerwerb von Wohneigentum erschwert wird. Die Kommission wird die Beratungen zur Volksinitiative und zur Frage des Systemwechsels bei der Eigenmietwertbesteuerung Anfang 2011 fortsetzen.

10.309 Kt.Iv. BS. Vereinfachung des Steuersystems
Nach Anhörung von Regierungsrätin Eva Herzog, Vorsteherin des Finanzdepartements des Kantons Basel-Stadt, hat die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen beschlossen, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt eine Änderung des Bundesgesetzes über die Direkte Bundessteuer und des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden mit dem Ziel, mehr Transparenz, höhere Effizienz und mehr Gerechtigkeit im Steuersystem zu schaffen. Die Kommission unterstützt zwar die von der Initiative angestrebte Vereinfachung das Steuersystems, erachtet es jedoch für wichtig, dieses Ziel im Rahmen konkreter Revisionsvorschläge weiter zu verfolgen. Grundsätzlich geht die Kommission mit dem Bundesrat einig, dass parlamentarische Vorstösse und Initiativen abzulehnen sind, welche eine Vereinfachung des Steuersystems verlangen, ohne konkrete Massnahmen vorzuschlagen. Auf jeden Fall bleibt die Steuervereinfachung ein Ziel der Regierung – eine Stossrichtung, welche die Kommission klar unterstützt.

10.037n Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen. Bundesgesetz
Nach geltendem Recht wird Abgabenfreiheit nur für Waren gewährt, die aus dem schweizerischen Zollgebiet ausgeführt werden.
Der Bundesrat hat in Erfüllung einer Motion ein Gesetz über den Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen ausgearbeitet, das es auch aus dem Zollausland einreisenden Passagieren erlaubt, in Zollfreiläden abgabenfrei einzukaufen. Betroffen sind vor allem die Mehrwertsteuer sowie die Alkohol- und die Tabaksteuer.
Die Kommission ist mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung auf diese Vorlage eingetreten.
Diese Massnahme führt zu einem Umsatzanstieg in den Zollfreiläden ohne dabei die Einnahmen des Bundes zu schmälern.
Eine Minderheit der Kommission sprach sich gegen diese Vorlage aus. In ihren Augen stellt diese Regelung insofern eine Wettbewerbsverfälschung dar, als die Flughafenläden gegenüber den übrigen Läden bevorteilt werden. Gegen diese Vorlage sprechen ihrer Auffassung nach u.a. auch gesundheitspolitische Gründe; vor allem stehe das Angebot von alkoholischen Getränken und von Zigaretten im Widerspruch zur Alkohol- und Tabakprävention.
Die Kommission hat sich in der Gesamtabstimmung mit 7 zu 4 Stimmen für dieses neue Gesetz ausgesprochen, von dem die Verkaufsstellen in den fünf Zollflughäfen betroffen sind.

09.462 Pa. Iv. Lüscher. Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops
Mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission den Entscheid der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N), der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Christian Lüscher Folge zu geben, gutgeheissen. Gemäss geltendem Recht dürfen Tankstellenshops an Autobahnraststätten und Hauptverkehrsstrassen zwischen 1 und 5 Uhr morgens Treibstoff und gastronomische Angebote wie Kaffee oder Sandwiches, nicht aber andere Produkte aus ihrem Sortiment verkaufen. Tankstellenshops ohne räumliche Trennung zwischen dem Gastronomiebetrieb und dem übrigen Warenangebot, sind deshalb gezwungen, einen Teil ihrer Verkaufslokale nachts abzusperren. Die parlamentarische Initiative verlangt, dass diese Einschränkung aufgehoben wird. Die Kommission ist der Auffassung, dass die aktuelle Situation unnötigen Aufwand mit sich bringt. Eine Erweiterung des zwischen 1 und 5 Uhr morgens angebotenen Warensortiments in jenen Shops, die bereits jetzt 24 Stunden geöffnet sind, würde zudem zu keiner Aufweichung des Arbeitnehmerschutzes führen, da das Verkaufspersonal für die Bedienung der Tankstellen und der Gastronomiebetriebe ohnehin anwesend ist. Die WAK-N hat nun den Auftrag, eine entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerat Dick Marty (FDP. Die Liberalen, TI) am 11. November 2010 in Bern getagt.

Bern, 12. November 2010, Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

Write your comment

Previous Story

SanArena investiert in Nothilfeparcours

Next Story

Wichtige Weichenstellung beim Eigenmietwert

Latest News