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Wichtige Weichenstellung beim Eigenmietwert

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Mit der heutigen Situation der Eigenmietwertbesteuerung scheint niemand so richtig zufrieden zu sein. Die Anzahl politischer Vorstösse zu diesem Thema belegt dies eindrücklich. Daher spricht sich die WAK- S mit 8 zu 3 Stimmen grundsätzlich für einen Systemwechsel aus. Sie hat die Verwaltung beauftragt, einen neuen Vorschlag zu erarbeiten. Dabei ist ihr wichtig, dass der Systemwechsel aufkommensneutral durchgeführt wird, d. h. der Staat darf steuerlich nicht von der Umgestaltung profitieren. Zudem soll der Vorschlag vorsehen, dass der Mittelstand nicht schlechter gestellt und den jungen Bevölkerungsschichten der Erwerb von Wohneigentum nicht erschwert wird. Der HEV Schweiz begrüsst es sehr, dass die WAK-S den Handlungsbedarf anerkennt und dass sie das wichtige Kriterium des Mehreinahmenverbots ausdrücklich fordert.

Nach Ansicht des HEV Schweiz muss zudem ein Unterhaltsabzug vorgesehen werden. Dieser Abzug ist für die Bauwirtschaft äusserst wichtig, da Unterhaltsinvestitionen Konjunkturstützend wirken. Der Förderungsanreiz mittels Unterhaltsabzug ist gerechtfertigt, da er hilft, die bauliche Substanz zu erhalten und somit im öffentlichen Interesse ist. Schliesslich ist darauf zu achten, dass der Systemwechsel die Schuldenamortisierung fördert. In der Schweiz bestehen heute Hypothekarschulden von ca. 724,8 Milliarden Franken. Bei einer Bevölkerung in der Schweiz von rund 7,7 Mio. Personen ergibt das eine Pro-Kopf-Verschuldung von rund 94‘000 Franken.

Wie geht es weiter?
Die WAK-S tritt auf den Gegenvorschlag des Bundesrates nicht ein, anerkennt aber grundsätzlich den Handlungsbedarf. Die Beratung über die HEV-Initiative sowie den Systemwechsel wird am 24./25. Januar 2011 fortgesetzt. Der HEV-Schweiz hält seinerseits an seiner Initiative fest und wird sich dafür einsetzen, dass die oben erwähnten Punkte im Gegenvorschlag der WAK-S gebührend berücksichtigt werden.

Quelle: HEV Schweiz

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