Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels 2016 möglich

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Die Übergabe des Gotthard-Basistunnels Mitte 2016 soll ohne Mehrkosten erfolgen
Die ATG, zuständig für den Bau und die Ausrüstung des Gotthard-Basistunnels, informierte die NAD über das aktualisierte Terminprogramm. Angesichts des guten Baufortschritts kann der Tunnel früher als geplant an die Betreiberin übergeben werden. Der Verwaltungsrat der ATG ist zum Schluss gekommen, dass die Übergabe des fertigen Tunnels nicht nur technisch machbar und sinnvoll ist, sondern auch kostenneutral erfolgen kann. Die Werkverträge mit den betroffenen Arbeitsgemeinschaften wurden angepasst. Die Risiken für den Bund konnten dadurch verringert werden. Damit wird die zentrale Forderung der NAD erfüllt, dass die Einhaltung der Kosten gegenüber der Einhaltung oder Vorverschiebung von Terminen Priorität hat.

Die NAD hat zudem zur Kenntnis genommen, dass der auf die Übergabe folgende Inbetriebnahmeprozess mit Test- und Probebetrieb und die Fristen für die Genehmigungsverfahren durch das Vorziehen des Übergabetermins nicht verkürzt werden. Nach der Übergabe des Tunnelbauwerks durch die ATG wird, gestützt auf Erfahrungswerte beim kürzeren Lötschberg-Basistunnel, mindestens ein halbes Jahr für die Durchführung eines umfassenden Probebetriebs durch die SBB benötigt, bevor das BAV die erforderliche Betriebsbewilligung erteilen und der kommerzielle Betrieb aufgenommen werden kann. Die SBB klären bis Frühjahr 2011 im Detail ab, welche Massnahmen betreiberseitig umgesetzt werden müssen, um eine frühere Aufnahme des kommerziellen Betriebs zu gewährleisten.

NAD unterstützt einhellig die klare Haltung der ATG bezüglich Nachforderungen
Die NAD lässt sich an jeder Sitzung über den aktuellen den Stand der Nachforderungen und deren Auswirkungen auf die Kosten orientieren. Treffen die Unternehmer beim Bau Verhältnisse vor Ort an, die ihrer Ansicht nach von den Abmachungen im Werkvertrag abweichen, melden sie beim Ersteller Nachforderungen an. Gemäss einer Anweisung des UVEK aus dem Jahre 2004, hat der Ersteller Nachforderungen detailliert und sorgfältig zu prüfen und nur klar berechtigte Forderungen anzuerkennen. Bei nicht berechtigten Forderungen, z.B. aufgrund von Fehlkalkulationen oder Verlusten der Unternehmer, hat der Ersteller eine harte Haltung einzunehmen und nötigenfalls den Weg an die Schlichtungsstelle oder bis vor die Gerichte zu wählen.

Die NAD konnte feststellen, dass die ATG bei der Behandlung von Nachforderungen professionell vorgeht und sich strikt an die Anweisung des UVEK hält. Die NAD unterstützt die klare und strenge Haltung der ATG einhellig.

Vertiefte Abklärungen zu den Drainagerohren im Gotthard-Basistunnel sind im Gang
Die ATG informierte die NAD über den aktuellen Stand ihrer Abklärungen bezüglich beanstandeter Entwässerungsrohre im Gotthard-Basistunnel. Beim Bau sind teilweise Materialen eingebaut worden, die nicht mit neuwertigem, sondern mit rezykliertem Material hergestellt worden sind. Sämtliche Lieferungen auf die Baustellen waren durch Atteste beglaubigt, welche die Qualität bestätigten. Eine breit abgestützte Arbeitsgruppe unter Einbezug der SBB klärt derzeit die technischen und juristischen Sachverhalte genau ab. Die ATG ist entschlossen, die Interessen des Bundes mit den ihr zur Verfügung stehenden vertraglichen und rechtlichen Mittel konsequent durchzusetzen. Die NAD unterstützt das stufenweise Vorgehen.

Neat-Zufahrten im Inland: Ausbau auf mindestens 4 Meter Eckhöhe
Das BAV orientierte die NAD über seine Pläne, die Zufahrtstrecken auf der Gotthard-Achse für den Transport von grossen Lastwagen, Containern und Personendoppelstockzügen tauglich zu machen und damit einen durchgängigen Nord-Süd-Korridor zwischen Basel und Chiasso mit einer Eckhöhe von mindestens 4 Metern umzusetzen. Bisher ist eine Realisierung im Rahmen von Bahn 2030 (2025-2030) geplant. Das BAV beabsichtigt eine beschleunigte Umsetzung bis 2020 auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Ceneri-Basistunnels. Die Kosten werden auf rund 600 Millionen Franken geschätzt. Die Finanzierung ist noch nicht gesichert und soll vom Parlament im Rahmen des Verlagerungsberichts 2011 beurteilt werden.

Die NAD hat beschlossen, an ihrer Dezember-Sitzung eine Aussprache mit der Vorsteherin des UVEK über die Strategie zur Sicherung der Kapazitätsauslastung der Neat im europäischen und im schweizerischen Kontext zu führen.

Studien zur Wirtschaftlichkeit und zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Neat werden erarbeitet
Das BAV orientierte die NAD über die laufenden Arbeiten an einer aktualisierten Wirtschaftlichkeitsstudie zur Neat. Die Studie wird die Neat-Investitionskosten einschliesslich der voraussichtlichen Betriebs- und Unterhaltskosten mit den durch die Neat generierten Zusatzerträgen vergleichen. Der Schlussbericht wird auf Ende Januar 2011 erwartet. Die NAD diskutiert diesen an ihrer Februar-Tagung 2011 und erstattet den zuständigen Finanzkommissionen anschliessend Bericht.

Parallel dazu hat das Seco im Rahmen seiner Ressortforschung volkswirtschaftliche Studien zur Finanzierung und Produktivität der Verkehrsinfrastrukturen ausgeschrieben. Auf Empfehlung der NAD werden unter anderem Kosten und Nutzen von Infrastrukturgrossprojekten, u.a. der Neat, aus volkswirtschaftlicher Warte untersucht. Das Seco wird die NAD über die Ergebnisse im Sommer 2011 informieren.

Die NAD tagte am 24. November 2010 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Max Binder (SVP/ZH) in Bern. An der Sitzung nahmen teil Vertreter der EFK, des BAV, der Eidg. Finanzverwaltung (EFV), des Seco und der AlpTransit Gotthard AG (ATG).

Bern, 25. November 2010 Parlamentsdienste

Quelle: News Service des Schweizer Parlaments

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